Verwendung von Mehrweggeschirr auch unter Corona-Bedingungen möglich
Mehrweggeschirr kann benutzt werden, wenn die auch sonst erforderlichen allgemeinen Hygienevorkehrungen beim Umgang mit Lebensmitteln, zum Schutz des Personals und zur Abwicklung des Kassiervorgangs eingehalten werden. Saubere Behälter stellen keine relevante Möglichkeit für die Verbreitung des Coronavirus dar. Mitgebrachte Behältnisse müssen für die jeweiligen Lebensmittel selbstverständlich geeignet und sauber gespült sein. Sie dürfen nur an ausgewiesenen Stellen abgestellt und möglichst wenig berührt werden. Sind die Behälter verschmutzt, müssen sie abgelehnt werden. Außerdem dürfen sie nicht dort, wo die Zubereitung der Lebensmittel erfolgt – also in der Küche selbst – befüllt werden. Die Mitarbeitenden müssen in die Vorgänge genau eingewiesen und geübt sein. Handhygiene ist auch hier von großer Bedeutung.
Praktischer ist es, wenn der Gastronom selbst Mehrwegbehälter im Pfandsystem für seine Speisen anbieten und Kundinnen und Kunden diese gereinigt zurückgeben können. Eine Styroporbox sorgt dafür, dass die mitgenommenen Gerichte heiß zu Hause ankommen.
„Corona ist nicht nur für Menschen, sondern auch für die Umwelt eine enorme Belastung“, so Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt. „Das Müllaufkommen ist in diesem Jahr signifikant gestiegen. Unsere Bitte daher: Leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und verwenden Sie dort, wo es möglich ist, weiterhin Mehrweggeschirr.“
Inzwischen gibt unter anderem vom Lebensmittelverband Deutschland Merkblätter und Richtlinien, die weitere Informationen beinhalten.