Oberbürgermeister fordert strengere Kriterien für Notbetreuung

16.12.2020 14:26

Oberbürgermeister Andreas Bausewein fordert vom Land Thüringen strengere Kriterien für die Notbetreuung in Kitas und Grundschulen. „Die derzeitige Reglung ist zwar schön für Eltern und Arbeitgeber. Sie wird aber nicht nachhaltig dazu führen, die Infektionszahlen nach unten zu drücken“, sagte er. „Im Moment kann praktisch jeder sein Kind in die Kita bringen. Bis spätestens zum 4. Januar muss das anders werden.“ Nach wie vor seien diese Einrichtungen Infektionsquellen. Stand heute sind in der Landeshauptstadt 23 Kitas und Grundschulen von positiven Corona-Fällen betroffen. „Es ist ein flächendeckendes Brennen“, so der OB.

Land soll bei Eltern-Berufen wieder „Systemrelevanz“ einführen

In seiner aktuellen Verordnung verzichtet das Land auf eine Priorisierung, welche Eltern ihre Kinder betreuen lassen dürfen und welche nicht. Wenn keine anderen Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, steht die Notbetreuung grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Das städtische Jugendamt rechnet damit, dass weit mehr als die Hälfte der Eltern ihre Kinder betreuen lassen werden. Beim ersten Lockdown im Frühjahr war das nur Eltern aus systemrelevanten Berufen vorbehalten. Dieses Kriterium der Systemrelevanz muss nach Meinung der städtischen Fachleute schnellstmöglich wieder eingeführt werden. Allerdings brauche es eine Präzisierung und eventuelle Erweiterung der systemrelevanten Berufe. Bisher wird auf eine Definition des Bundesamtes für Katastrophenschutz zurückgegriffen, die zu wenige Berufsgruppen umfasst. „So brauchen wir natürlich Sonderregelungen für medizinisches Personal und einige andere mehr“, so Bausewein.

Auch von den Erfurter Kliniken wird die Forderung nach Systemrelevanz bei der Notbetreuung der Kinder unterstützt, obwohl der Personalbedarf hier wegen der immer schwerwiegenderen Verläufe bei Covid-Patienten größer und drängender werde, wie die Ärztlichen Direktoren von Helios-Klinikum und Katholisches Krankenhaus im heutigen Pandemiestab der Stadt Erfurt mitteilten. Prof. Thomas Steiner vom Helios-Klinikum schlägt einen Blick in die Verordnungen anderer Bundesländer vor. Dort müssten beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, damit deren Kinder einen Betreuungsanspruch hätten, sagte er. „Falls nur ein Elternteil systemrelevant ist, dann muss der andere eben zu Hause bleiben. Und das muss in der Verordnung auch drin stehen“, so Steiner. Bisher sei es oftmals so, dass die Mütter zu Hause bleiben, auch wenn sie Krankenschwestern seien und ihre Männer in anderen, nicht systemrelevanten Berufen arbeiteten. „Weil medizinische Versorgung meist weiblich ist, muss sich das dringend ändern.“