Mitteilung zur Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe in Thüringen

09.04.2021 12:43

Im Zuge der Bekämpfung der Geflügelpest wurde auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutzes (TLV) die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Untersuchungen für alle auf dem Gebiet Thüringens tätigen Geflügelhändler vom 07.04.2021 mittels Notbekanntmachung veröffentlicht.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Erfurt teilt mit:

Im Zuge der Bekämpfung der Geflügelpest (Aviären Influenza) wurde auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutzes (TLV) die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Untersuchungen für alle auf dem Gebiet Thüringens tätigen Geflügelhändler vom 07.04.2021 mittels Notbekanntmachung veröffentlicht.

Demnach darf Geflügel im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurde. Die Untersuchung ist vom Abgeber durch eine Bescheinigung nachzuweisen.