Kindertagesstätten und Schulen müssen ab Montag schließen

23.04.2021 15:13

Da die Landeshauptstadt Erfurt mit dem 7-Tage-Inzidenzwert in den letzten drei Tagen über 165 lag, sind nach § 28b IfSG Kindertagesstätten und Schulen zu schließen. Es kommt zur Phase "Rot".

Notbetreuung wird eingerichtet

Im Rahmen der Umsetzung des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt ab Montag, dem 26. April, folgendes:

Da die Landeshauptstadt Erfurt mit dem 7-Tage-Inzidenzwert in den letzten drei Tagen über 165 lag, sind nach § 28b IfSG Kindertagesstätten und Schulen zu schließen. Es findet die Phase "Rot" gemäß § 42 KiJuSSp-VO Anwendung.

Die Durchführung von Präsenzunterricht in den Schulen ist grundsätzlich untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden.

Eine Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen ist entsprechend den Vorgaben des § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-Vo einschließlich des Abs.3 einzurichten.

Auch die Landeshauptstadt ist von dieser kurzfristigen Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes überrascht worden.