Zutritt zur Fuchsfarm nur mit Negativtest

26.04.2021 12:26

Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist auch für den Zutritt zum NaturErlebnisGarten Fuchsfarm ein negativer Corona-Test notwendig.

Der Test muss an einer offiziellen Stelle durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein negativer Test ist eine verbindliche Voraussetzung für den Fuchsfarmbesuch. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Selbsttests können nicht akzeptiert werden.

Das derzeitige Hygienekonzept bleibt weiterhin bestehen: Es herrscht in bestimmten Bereichen Maskenpflicht, das betrifft u. a. den Ein- und Ausgangsbereich sowie an den Holzfiguren und der Imkerei. Die Gebäude bleiben geschlossen. Die Kontaktnachverfolgung ist über das Hinterlassen der eigenen Kontaktdaten vor Ort sichergestellt.