Neue Richtlinie für Unterkunfts- und Heizkosten in Kraft

13.10.2021 08:35

Entsprechend der Vorgaben des Bundessozialgerichtes hat die Stadtverwaltung Erfurt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung" nach SGB 2 und 12 überarbeitet. Diese ist nunmehr bestätigt und entfaltet ihre Gültigkeit rückwirkend zum 1. Januar 2021.

Mit ihr werden die Werte der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB 2) bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB 12) der Höhe nach für den Bereich der Landeshauptstadt Erfurt neu festgelegt. Die entsprechenden Mieten werden im Allgemeinen bis zu diesen Grenzen anerkannt und durch das Jobcenter bzw. das Amt für Soziales erstattet.

Zur Ermittlung konnten dabei auf 33.656 Daten zu Einzelwohnungen zurückgegriffen werden, die die Partner der Wohnungswirtschaft dankenswerterweise der Stadtverwaltung zur Auswertung zur Verfügung gestellt hatten.