Fällzeit endet am 1. März

25.02.2022 13:00

Pünktlich zum meteorologischen Frühlingsbeginn am 1. März ist die sogenannte Fällsaison vorbei und der Fällverbotszeitraum beginnt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Bäume gefällt oder Sträucher und Hecken gerodet werden dürfen.

Aufgrund der aktuellen Witterung und den bereits voranschreitenden warmen Temperaturen gibt es in diesem Jahr keine Verlängerung durch die untere Naturschutzbehörde.

Mit Frühjahrsbeginn sind Vögel besonders sensibel: Die Balzzeit hat bereits begonnen, bald folgen Nestbau und Brutzeit. Betroffene Sträucher, Hecken und Bäume sind daher als Lebensstätten geschützt und dürfen nicht beschädigt werden. Wo also Vögel nisten oder Fledermäuse wohnen könnten, muss der Pflegeschnitt von Hecken und Bäumen in den Herbst verschoben werden.

Die Rodung von Sträuchern ist per Gesetz gänzlich verboten. Lediglich Pflegeschnitte bzw. die Entfernung des jährlichen Zuwachses ist bis 30. September erlaubt, wenn vorher durch Kontrollen ausgeschlossen wird, dass Bäume und Sträucher bewohnt sind.

Ausnahmen gibt es für akute Verkehrssicherungsmaßnahmen oder für Baumaßnahmen, die geringfügigen Baumbestand betreffen. Diese Ausnahmen müssen für jeden Einzelfall bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Informationen zur Baumschutzsatzung und zu Ausnahmen beim Gehölzschnitt erhalten Interessierte beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege (untere Naturschutzbehörde), Tel. 0361 655-2553 oder per E-Mail an umweltamt@erfurt.de.

Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege im Umwelt- und Naturschutzamt