Mülltonnen versperren Gehwege

29.06.2022 15:15

Häufig stehen Mülltonnen auch vor und nach der Leerung auf dem Gehweg oder der Straße, viele sogar dauerhaft. Sie behindern Passanten und den Verkehr. Das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt weist daher darauf hin, dass Mülltonnen nur zum Zwecke der Entleerung auf dem Gehweg bzw. der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück abgestellt werden dürfen.

Abfallinspektoren kontrollieren außerhalb des Grundstückes abgestellte Mülltonnen

Das dauerhafte Abstellen dort ist nicht gestattet. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Mülltonnen kein Verkehrshindernis bilden.

Laut Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt ist auf dem Grundstück ein ausreichender, befestigter Standplatz für Abfallbehälter einzurichten und instand zu halten. Am Entsorgungstag müssen die Tonnen bis spätestens 7 Uhr bereitstehen, am Vorabend dürfen sie ab 17 Uhr an die Abholstelle gebracht werden.

Die Abfallinspektoren werden zukünftig kontrollieren, ob Abfallbehälter außerhalb der regulären Leerungszeiten auf Gehwegen oder öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Die betreffenden Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen werden dann aufgefordert, die Mülltonnen nur während der Leerungszeiten auf den Gehweg zu stellen. Sollten die Tonnen weiterhin dauerhaft auf dem Gehweg oder auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen oder außerhalb der regulären Leerungszeiten bereitgestellt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Ist es aufgrund der baulichen Situation nicht möglich, einen Standplatz für Abfallbehälter auf dem Grundstück zu errichten, erteilt das Umwelt- und Naturschutzamt Ausnahmegenehmigungen, die das dauerhafte Abstellen von Mülltonnen auf dem Gehweg erlauben.