Radeln „gegen den Strom“ erlaubt

03.02.2023 09:16

Anfang Februar werden in der Innenstadt weitere Einbahnstraßen für den Radverkehr in der Gegenrichtung freigegeben. Die Neubeschilderung der Straßen erfolgt in der Woche vom 6. bis 10. Februar und wird von Mitarbeitern des städtischen Straßenbetriebshofes durchgeführt.

Ausgewählte Einbahnstraßen für Radfahrer frei

Eine Straße, die mit einem Einbahnstraßenschild versehen ist und dem Zusatzzeichen "für Radfahrer frei"
Foto: Im Mai 2021 wurde die Neuwerkstraße in Richtung Innenstadt für den Radverkehr freigegeben. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

„Den Radverkehr flüssiger zu gestalten ist ein wesentlicher Baustein, um Radfahren in Erfurt attraktiver zu machen“, erklärt Erfurts Radverkehrsbeauftragter Dirk Büschke. Gemeinsam mit dem Team des Tiefbau- und Verkehrsamts und dem Verkehrsbeigeordneten Matthias Bärwolff arbeitet er daran, die Hürden für den alltäglichen Radverkehr abzubauen.

Ab Mitte Februar dürfen Radfahrer sodann die Marstallstraße, den Klostergang, die Kronenburggasse und die Nebenfahrbahn des Juri-Gagarin-Ringes zwischen Max-Cars-Platz und Herrenbreitengasse in beide Richtungen befahren. Zudem bleibt die derzeit bereits bestehende Freigabe der Eichenstraße in Gegenrichtung dauerhaft bestehen. Sie wurde im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen am Löbertor eingerichtet. „Mit diesen konkreten Maßnahmen wollen wir auch dafür sorgen, dass gute Umgehungsrouten für die Innenstadt geschaffen und so Konflikte mit Fußgängerinnen und Fußgängern vermieden werden", so Dirk Büschke weiter.

Jeder Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung gingen umfangreiche Einzelfallprüfungen voraus, inwieweit diese Regelung unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit möglich ist.

Mehr als 28 Kilometer Einbahnstraßen wurden damit mittlerweile für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, weitere befinden sich derzeit in der Prüfung.