Schöffen und Jugendschöffen gesucht

15.02.2023 13:07

Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen läuft Ende des Jahres 2023 ab. Für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt aufgerufen, sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bereitzuerklären. Die Amtszeit dauert fünf Jahre.

Neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024

Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die gleichberechtigt neben den Berufsrichtern stehen. Sie entscheiden mit darüber, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt oder freigesprochen wird. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr sollen die ehrenamtlichen Richter ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen des Gerichtes einbringen. Der Einsatz erfolgt in der Strafgerichtsbarkeit am Amts- oder Landgericht als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht oder als Jugendschöffe im Jugendstrafrecht.

Das Ehrenamt des Schöffen lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Wer Interesse daran hat, eine Tätigkeit als Schöffe auszuüben, muss am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht 70 Jahre alt sein.

Weitere Informationen, auch zu den Gründen, die es nicht erlauben, als ehrenamtlicher Richter tätig zu sein, gibt es auf der Internetpräsenz der Stadt Erfurt. Dort sind auch die notwendigen Formulare für eine Bewerbung als Schöffe oder Jugendschöffe hinterlegt.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. März 2023.

Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 0361 655-1497 für Schöffen und 0361 655-4830 für Jugendschöffen möglich.