Bewerbungsfrist zur Jugendschöffenwahl wird verlängert

30.03.2023 14:28

Das Jugendamt als verantwortliche Behörde für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen im Jugendstrafrecht verlängert die Frist für Bewerbungen bis zum 14. April 2023.

Der Grund dafür ist, dass im Ergebnis des derzeitigen Bewerbungsverfahrens für das Ehrenamt der Jugendschöffen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. März 2023 noch nicht ausreichend Bewerberinnen und Bewerber verzeichnet werden konnten.

Die Amtsperiode der aktuell tätigen Schöffen und Jugendschöffen läuft Ende des Jahres 2023 ab. Für die kommende Amtszeit ab 1. Januar 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt aufgerufen, sich zur Ausübung dieses Ehrenamtes bereitzuerklären. Die Amtszeit dauert fünf Jahre.

Bewerber müssen unter anderem zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz in Erfurt sowie zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Interessierte finden weitere Informationen und die notwendigen Bewerbungsformulare auf der Internetseite zur Schöffenwahl.