Erstattung des Sozialtickets gilt auch fürs Deutschlandticket der Evag

31.05.2023 16:05

Rückwirkend ab 1. Mai 2023 kann der Zuschuss zu Monatsfahrkarten (Sozialticket) der Erfurter Verkehrsbetriebe (Evag) in Höhe von 30 Euro nunmehr auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Deutschlandtickets sowie eines Abo Mobil 65 für einen berechtigten Sozialausweisinhaber pro Bedarfsgemeinschaft erstattet werden.

Der Zuschuss gilt somit ausschließlich für folgende Tickets der Evag:

  • Monatskarte (ohne Aboverpflichtung),
  • Abo Solo,
  • Abo Plus,
  • Abo Mobil 65 sowie
  • das Deutschlandticket.

Die Zahlung des monatlichen Zuschussbetrages an die leistungsberechtigten Abonnenten (Abo Solo, Abo Plus, Abo Mobil 65 sowie des Deutschlandtickets) erfolgt nach der Bewilligung je nach Berechtigungsdauer des Sozialausweises jeweils zum Monatsende automatisch.

Informationen zum Sozialticket, insbesondere zum Antragsverfahren, gibt es auf der Seite zum Sozialticket.

Ein Vergleich der Abo-Angebote ist auf den Seiten der Evag möglich.