Zugunsten von dauerhaftem Wohnraum in Erfurt: Ungenehmigte Ferienwohnungen werden überprüft
Aktuell 60 Verfahren eröffnet, weitere werden folgen

Hier wurde in den letzten Jahren mit großem Aufwand und unter Einsatz erheblicher Mengen an Städtebaufördermitteln der Wohnraumbestand saniert. Mit dem beschlossenen Rahmenplan „Erweiterte Altstadt“ ist auch weiterhin die Zielsetzung verbunden, Wohnungen zu erhalten und weiterzuentwickeln sowie Wohnqualität zu bewahren und den Wohnraum zu schützen. Der Trend zur Ferien- statt Mietwohnung gefährdet diese Ziele massiv.
Große Sorgen bereiten die ungenehmigten, also illegalen Ferienwohnungen. Deren Anzahl zu ermitteln, gestaltet sich schwierig. „Wir wissen durch eigene Recherchen in den gängigen Portalen und durch Hinweise aus der Bevölkerung von vielen nicht genehmigten Ferienwohnungen. Gegen diese müssen wir künftig verstärkt vorgehen“, kündigt Bredemeier an.
Ca. 60 Verfahren sind aktuell in Gang gesetzt, das betrifft ca. 200 Ferienwohnungen. Weitere werden folgen. Anbieter von Ferienwohnungen, für die die erforderlichen Genehmigungen vorliegen und entsprechenden Steuern gezahlt werden, sind hiervon nicht betroffen. Aber Vermieter, deren Nutzung nicht genehmigt ist, bekommen die Möglichkeit einer Anhörung.
Wenn die Prüfung ergibt, dass einer Ferienwohnung keine Rechtsgrundlagen entgegenstehen, ist auch eine nachträgliche Genehmigung möglich. Ein eröffnetes Verfahren ist nicht automatisch eine Nutzungsuntersagung. Wenn aber die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird es nach der Anhörung durchaus dazu führen, dass Eigentümer von Ferienwohnungen diese künftig nicht mehr als Ferienwohnung vermieten dürfen.
Die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH begrüßt dieses Vorgehen. Geschäftsführer Christian Fothe erklärt dazu: „Ein Grund für Erfurts Beliebtheit bei Touristen ist die belebte Innenstadt. Wenn hier weniger Menschen wohnen, wird die Altstadt nur noch zur Kulisse. Zu viele Ferienwohnungen, die Einwohner und damit Teile des öffentlichen Lebens aus der Stadt drängen, verringern auch die Tourismusakzeptanz bei den Erfurtern. Das wäre schade, profitieren wir doch alle von einer gesunden Mischung aus Bewohnern und Touristen.“ Fothe weiß aber auch, dass Ferienwohnungen stark nachgefragt und für einen umfassenden Tourismus gebraucht werden.
Mit Beschluss zur Drucksache Nr. 0022/21 wurde der Oberbürgermeister bereits 2021 mehrheitlich vom Stadtrat beauftragt, bis zur Vorlage einer entsprechenden Gesetzesgrundlage des Freistaates Thüringen zur Zweckentfremdung von Wohnraum baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen von Wohnraum in eine Ferienwohnung streng zu kontrollieren. Da diese Rechtsgrundlage des Freistaates bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegt, die Verdrängung von Wohnraum und die Anträge zur Umnutzung derzeit aber stark zunehmen, werden nun besagte Schritte vollzogen.
Wer Fragen zu dem Verfahren hat, kann sich an das Erfurter Bauamt wenden.