Informationen zum Kinderschutzkonzept im Sport
Ohne Schutzkonzept droht der Verlust von Fördermitteln für die Vereine. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Landeskinderschutzgesetz und dem DOSB-Stufenmodell (Deutscher Olympischer Sportbund). Das Schutzkonzept soll Kinder und Jugendliche vor seelischer und körperlicher Gewalt und Missbrauch bewahren.
Die Erfurter Sportvereine sind aber mit dieser Aufgabe nicht allein. Das Jugendamt Erfurt und der Sportbeauftragte des Oberbürgermeisters unterstützen. Damit alle rechtzeitig vorbereitet sind, gibt es bereits im Spätsommer eine erste Veranstaltung zum Thema.
Vorstände bzw. Verantwortliche in Erfurter Sportvereinen sollten sich den 5. September 2025 vormerken. Dann gibt es von 16:30 bis 19:30 Uhr im Rathausfestsaal umfangreiche Informationen zum Sachverhalt.
Für die Veranstaltung am 5. September sind noch Plätze frei, Anmeldungen sind per E-Mail unter jugendschutz@erfurt.de möglich.
Der Kinder- und Jugendschutz im Jugendamt ist telefonisch unter 0361 655-4870 oder -4871 oder per E-Mail auch vorab erreichbar. Gleiches gilt für den Sportbeauftragten telefonisch unter 0361 655-1027 und per E-Mail.