Obsternte: Was erlaubt ist und was nicht – Regeln und Hinweise für das Sammeln und Pflücken
Online-Portale nicht immer eine zuverlässige Quelle
Wer ohne Erlaubnis pflückt, riskiert daher, fremdes Eigentum anzutasten oder in Schutzgebieten gegen Verbote zu verstoßen. „Nicht jedes Obst am Wegesrand darf einfach gepflückt werden“, erklärt Jens Düring vom Umwelt- und Naturschutzamt. „Gerade auf privaten oder verpachteten Flächen sollte immer vorher nachgefragt werden.“
Unproblematisch ist das Pflücken an vielen öffentlichen Bäumen – etwa in Parks, an Straßen, Feldwegen oder an Gewässern. Wichtig ist dabei ein schonender Umgang: Äste dürfen nicht beschädigt werden, und geerntet werden sollte nur in haushaltsüblichen Mengen. Schließlich gehören diese Früchte allen Bürgerinnen und Bürgern.
Anders verhält es sich bei Streuobstwiesen oder Baumgruppen in der freien Landschaft. Viele dieser Flächen sind in Privatbesitz oder von der Stadt verpachtet. Hier entscheidet die Eigentümerin oder der Pächter über die Nutzung – im Zweifel sollte nachgefragt werden.
Ein besonderes Beispiel ist die Schwedenschanze, Erfurts größte Streuobstwiese. Aktuell darf dort nur auf den alten Plantagenflächen in Richtung Flughafen geerntet werden, wo überwiegend niedrigwüchsige Apfelbäume und einige Birnen stehen. Auf Flächen mit jungen Neupflanzungen ist das Pflücken dagegen untersagt. Perspektivisch entsteht dort ein Naschgarten, der künftig allen Erfurterinnen und Erfurtern offenstehen soll. „Wichtig ist nur, dass schonend geerntet wird und die Mengen im Rahmen bleiben“, sagt Düring weiter.