Grüncontainer stehen ab 1. Oktober bereit
Mehr als 30 Standorte – Abgabe bis Ende November möglich
Foto: Entsorgung von Grünabfall
Foto: © Jacob Schröter
In die Container gehören ausschließlich Gartenabfälle wie Laub oder Strauchschnitt. Hausmüll, Sperrmüll oder Bauabfälle machen die Verwertung unmöglich. Abfälle neben den Containern abzulegen, ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zusätzlich nehmen die Grünabfallannahmestellen in Möbisburg (Ingerslebener Weg, ehemalige Geflügelmastanstalt) und im Gebreite (neben dem Sportzentrum) bis 30. November 2025 Laub und Strauchschnitt entgegen. Beide Standorte sind von Fachpersonal betreut und haben bis 25. Oktober montags bis samstags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, nach der Zeitumstellung bis 17:00 Uhr.
Ganzjährig können Grünabfälle außerdem auf den drei Wertstoffhöfen der Stadt abgegeben werden.
Standplätze der Grüncontainer Herbst 2025:
- Alach: Vor dem Hirtstor
- Azmannsdorf: Kirchstraße
- Bindersleben: Flughafenstraße
- Brühlervorstadt: Im Gebreite
- Büßleben: Vieselbacher Weg
- Dittelstedt: Alt-Schmidtstedter Weg
- Egstedt: Forststraße
- Ermstedt: Nessegrund
- Frienstedt: Kleine Chaussee
- Gispersleben: Am Kanal
- Gispersleben Zeulenrodaer Straße 27
- Gottstedt: Frienstedter Landstraße
- Hohenwinden: Geranienweg
- Kerspleben: Erlgrund
- Kühnhausen: Siedlung
- Linderbach: Im Ziegelgarten
- Marbach: Festplatz
- Melchendorf: In der Lutsche
- Mittelhausen: Untere Querstraße
- Möbisburg: Ingerslebener Weg
- Molsdorf: Am Zwetschenberg
- Rohda/Haarberg: Hayner Weg
- Salomonsborn: Vor dem Dorf
- Schaderode: Im Alten Gut
- Schmira: Breite Straße
- Schwerborn: Stotternheimer Chaussee
- Stotternheim: Salinenchaussee
- Stotternheim: Am Bad
- Sulzer Siedlung: Stotternheimer Platz
- Tiefthal: Elxleber Weg
- Töttelstädt: Erfurter Tor
- Töttleben: Lange Gasse
- Vieselbach: Wallicher Landstraße/Gewerbestraße
- Wallichen: Am Gänserasen
- Waltersleben: Am Reitplatz
- Windischholzhausen: Am Kinderdorf
Hinweise zur Benutzung der öffentlichen Grüncontainer und Grünabfallannahmestellen
- Die Entsorgung ist nur für Grünabfälle vorgesehen. Dazu gehören: Baum- und Strauchschnitt, Grasmahd, Laub, Unkraut und Pflanzenreste.
- Nicht eingeworfen werden dürfen: Lebensmittel, Obst und Gemüse, Mist oder Dung.
- Für Firmen, wie z. B. Hausmeisterdienste oder Gartenbaubetriebe, ist die Benutzung der Grüncontainer und Annahmestellen nicht gestattet. Hier gilt die Gewerbeabfallverordnung.
- Ein sorgsamer Umgang mit den Containern und dem dazugehörigen Umfeld wird für die Aufrechterhaltung dieser Entsorgungsmöglichkeit vorausgesetzt.