30 km/h-Regelung für die Schillerstraße
Ab 15. Februar wird in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Löberstraße und Löberwallgraben beidseitig zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet.
Ab 15. Februar wird in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Löberstraße und Löberwallgraben beidseitig zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet.