Oberverwaltungsgericht kippt verkaufsoffene Sonntage
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. September 2016 festgestellt, dass die Rechtsverordnung (RVO) über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt vom 11.12.2015, mit Ausnahme des § 1 Abs. unwirksam ist bzw. war.