Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Ab Mittwoch, dem 16.11.2016, tritt die "Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tiergesundheitsgesetz" in Erfurt in Kraft.
Ab Mittwoch, dem 16.11.2016, tritt die "Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tiergesundheitsgesetz" in Erfurt in Kraft.
Wie bereits in den letzten vier Jahren öffnet das Standesamt auch 2016 wieder seine Pforten für alle interessierten Bürger.