Stadtplanung: Allgemeines Städtebaurecht (Merkblatt zum Datenschutz)

Merkblatt zur Erhebung personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DSGVO: Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen, Satzungsverfahren nach dem Ersten Kapitel des BauGB (Allgemeines Städtebaurecht), Verfahren städtebaulicher Planung und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:

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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:

workTel. +49 361 655-3901+49 361 655-3901
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Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

workTel. +49 361 655-1016+49 361 655-1016 faxFax +49 361 655-1009
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

3. Zwecke der Datenverarbeitung

Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.
Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkung der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Verarbeitung erfolgt u. a.:

  • durch die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Einschaltung eines Dritten.
  • durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
  • durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.
  • durch die Anwendung des Wohnbaulandmodells.
  • sowie durch Verfahren aus der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung nach deren Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, müssen die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange unverzichtbar sind, dem Stadtrat vorgelegt werden.
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf der Grundlage von:

  • § 1 Abs. 3 BauGB,
  • § 1 Abs. 7 BauGB,
  • § 2 Abs. 3 BauGB,
  • § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB,
  • § 34 Abs. 6 BauGB,
  • § 35 Abs. 6 Satz 5-7 BauGB
  • und Spezialgesetze, insbesondere PBefG, ThürÖPNVG

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

Innerhalb des Verantwortlichen:

  • Betroffene Ämter und Dezernate der Stadtverwaltung (insbesondere A60, A31, A62, A23, A66, A67, A80)
  • Stadtrat, Ortsteilrat

Außerhalb des Verantwortlichen:

  • Externe Dienstleister (u.a. Planungsbüros)
  • Gerichte
  • Höhere Verwaltungsbehörde

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.

7. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:

Die Frist für die Löschung von Unterlagen über Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungsverfahren nach dem BauGB ist im § 14 des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (ThürArchivG) geregelt. Die Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen (ThürAufbewRL) legt in der Anlage Aufbewahrungsfristen - Abschnitt B „Besonderer Teil“ (Fachaufgaben) unter Lfd. Nr. 3 Bau- und Wohnungswesen eine dauerhafte Speicherung fest. 

Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (Normenkontrolle gegen Satzungen nach dem BauGB) kann das Oberverwaltungsgericht im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, urteilen.
Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden.
Eine dauerhafte Speicherung ist deshalb erforderlich.
Stellungnahmen, die ohne rechtliche Grundlage, im Rahmen eines Verfahrens abgegeben wurden, werden nach Beendigung des Verfahrens gelöscht.

8. Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung

Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. (Art. 20 DS-GVO).

9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).