Bildung: Datenerhebungsbogen und Einwilligung zur Datenweitergabe an das Gesundheitsamt für amtsärztliche Stellungnahmen bzgl. der Schülerbeförderung (Merkblatt zum Datenschutz)

Datenerhebungsbogen
Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Amt für Bildung
Weiterleitung an das Gesundheitsamt zur amtsärztlichen Stellungnahme bzgl. der Schülerbeförderung

Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Amt für Bildung
Datenerhebungsbogen zur Weiterleitung an das Gesundheitsamt der SVE für die amtsärztliche Stellungnahme bzgl. der
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Amt für Bildung, Abteilung Schulverwaltung, Sachgebiet Schülerangelegenheiten
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 1 DSGVO wie folgt:
Amtsärztliche Stellungnahme bzgl. der Schülerbeförderung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:
- Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DS-GVO)
- geeignete Garantien (Art. 46, DS-GVO)
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
innerhalb des Verantwortlichen:
- Amt für Bildung, Sachgebiet Schülerangelegenheiten
- Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
10 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bzw. Schülerbeförderung mittels Fahrdienst erlischt.
Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, (Art. 20 DS-GVO).
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung zu geben.
Die Folgen einer möglichen Verweigerung sind:
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Eine Datenweitergabe an das Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Erfurt kann nicht erfolgen. Eine amtsärztliche Stellungnahme zu eingereichten medizinischen Unterlagen ist nicht möglich. Der Antrag auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten bzw. Schülerbeförderung mittels Fahrdienst wird abgelehnt.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeitet als den, für den die Daten erhoben wurden (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)