Amtsblatt Jahrgang 2005
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2005
Zusammenstellung der Amtsblätter des Jahrgangs 2005
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Erschließungsbeiträge. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltungen.
Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.
Gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz soll die untere Denkmalschutzbehörde einen sachverständigen, weisungsunabhängigen Beirat berufen, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Für die Bereitstellung von Mittagessen an staatlichen Schulen (Schülerspeisung) entstehen Kosten für die Landeshauptstadt Erfurt. Hierfür erhebt die Landeshauptstadt privatrechtliche Entgelte nach dieser Tarifordnung.
Mit Beschluss Nr. 101/2005 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt das Gütesiegel "Erfurt barrierefrei" beschlossen.
Reihe: Bilder aus der DDR
Die Benutzungssatzung gilt Benutzern bzw. Anlieferer der Deponie Erfurt-Schwerborn einschließlich der Eingangszone und des Kleinanliefererplatzes. Die Deponie Erfurt-Schwerborn dient der Ablagerung von Abfällen.