3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) wird Folgendes angeordnet:
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Preis gestiftet, der die Bezeichnung "Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreis" trägt. Der Preis wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Diese Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.