Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet der Stadt Erfurt
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an: