Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Für die Nutzung der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt (Museen) werden Eintrittsgelder bzw. für kulturelle Veranstaltungen Preise nach dieser Tarifordnung erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch des Theaters Erfurt. Die Eintrittspreise hierfür bemessen sich nach einer gesonderten Preisregelung, die vom Stadtrat beschlossen wird.
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).
Aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung finden die nach § 20 ThürRettG vereinbarten Benutzungsentgelte auf alle Nutzer des Rettungsdienstes Anwendung. Daher wurde die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.
Planung und Ziele, um die bisher positive Einzelhandelsentwicklung weiter zu verbessern.
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.