Amtsblatt Nr. 4 vom 03.03.2017
Erfurt präsentiert sich zur Thüringen Ausstellung. Von Smart Home bis Luther: 27. Thüringen Ausstellung mit vielen Neuerungen
Erfurt präsentiert sich zur Thüringen Ausstellung. Von Smart Home bis Luther: 27. Thüringen Ausstellung mit vielen Neuerungen
Korrektur für Seite 17 "Karneval": Der 42. Erfurter Festumzug findet natürlich am 26. Februar, 13 Uhr, statt. Die Öffnungszeiten der Ämter der Stadtverwaltung ändern sich am Rosenmontag, dem 27. Februar, wie angegeben. Kunsthalle wird wiedereröffnet. Eingangssituation und Foyer sind attraktiver gestaltet
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Erfurt ehrt erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler. Nach der Auszeichnung im Rathaus folgt die Gala im Kaisersaal.
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt und Kindertagespflege (KitaBenSEF) wurde am 05.11.2014 vom Stadtrat beschlossen.