Bekämpfung der Geflügelpest – Festlegung von Schutzmaßregeln gemäß Geflügelpest-Verordnung
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Die Stadtverwaltung Erfurt erlässt folgende tiergesundheitsrechtliche Allgemeinverfügungen.
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) (galt bis 7. Mai 2021)
Endspurt für städtische Buga-Projekte. Bezahlbereiche werden pünktlich zum Buga-Beginn fertiggestellt.
Baustelle Geraaue: Betreten verboten! Erfurts Buga-Beauftragter mahnt Vernunft an und bittet um Geduld.
Aufhebung der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2021 in der Fassung vom 19.01.2021
Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission
Ein Leitfaden für Eigentümer von Denkmälern und Hausbesitzer sogenannter Ensembles.
Hiermit erlässt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt gemäß § 11 Absatz 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) vom 30. Juli 2019 (GVBl. Seite 323) und § 22 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. 1 Seite 2542), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. März 2020 (BGBl. 1 Seite 440) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung.