Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Ehrengräbersatzung der Stadt Erfurt (EhrenGSEF)
Für die Beisetzung eines Ehrenbürgers auf einem städtischen Friedhof wird durch die Stadt Erfurt ein Zuschuss nach dieser Satzung gewährt. Weitere Regelungen für Ehrengräber enthält die Ehrengräbersatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Festlegung des räumlichen Wirkungsbereiches von Niederwildhegegemeinschaften
Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.
Bericht der FH Erfurt zum Klimaschutzkonzept - Teil Verkehr und Mobilität
Erarbeitung der Grundlagen im Bereich Verkehr und Mobilität durch die FH Erfurt. Aufführung der Ergebnisse und Prognosen für 2020.
Plakate: Erfurt - Die Landeshauptstadt Thüringens
Poster: Erfurt - Die Landeshauptstadt Thüringens | Die schönsten Ansichten
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Gispersleben"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti und Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die Talaue der Gera als einen repräsentativen Landschaftsausschnitt des Naturraumes "Gera-Unstrut-Niederung" zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sowie die biologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu sichern und zu fördern.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Geraaue Kühnhausen"
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.
Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile "Die Heubachbüsche", "Der Queren", "Gehölze am Heubacher See" in der Gemarkung Töttelstädt
In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.
Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Am Entenpfuhl" in der Gemarkung Stotternheim
In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.