Bildung von Erschließungseinheiten im Bebauungsplangebiet des Güterverkehrszentrums
Im Bebauungsplangebiet des Güterverkehrszentrums Erfurt (GVZ) werden Erschließungseinheiten gebildet.
Im Bebauungsplangebiet des Güterverkehrszentrums Erfurt (GVZ) werden Erschließungseinheiten gebildet.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Im Gebiet "Brühl (BRV 468) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Erschließung erwachsenden besonderen Vorteile einen Ausbaubeitrag. Für selbstständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet werden (Abschnittsbildung). Dies erfolgte mit vorliegender Regelung.
Die Satzung regelt die Gestaltung von Vorgärten in überwiegend gründerzeitlich geprägten Gebieten und Wohnbaugebieten der 1920er und 1930er Jahre in der Landeshauptstadt Erfurt.
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
Entsprechend der Zielsetzung des Operationellen Programms "URBAN" wird im Rahmen des Unterprogramms 4 die Erhöhung und Verbesserung der Nutzbarkeit des Grünanteils in privaten Grünflächen (Vorgärten und Blockinnenbereiche) in den Sanierungsgebieten Innere und Äußere Oststadt angestrebt. Hierzu gewährt die Landeshauptstadt Erfurt Zuschüsse nach Maßgabe dieser Richtlinie.
Die Grundstücksteilung in verschiedenen Baugebieten der Landeshauptstadt Erfurt bedarf der Genehmigung. Die einzelnen Bebauungsplangebiete sind in der Teilungssatzung benannt.