Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Allgemeinverfügung über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 8. April 2025
Im Rahmen des Fußballspieles zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und Carl-Zeiss Jena am 8. April 2025 wird ab 15:00 Uhr das Anwohnerschutzkonzept umgesetzt.
Rücknahme der Allgemeinverfügung über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit anlässlich des Fußballspiels FC Rot-Weiß Erfurt – FC Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Erfurt. Vollzug des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG)
Allgemeinverfügung über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Carl Zeiss Jena am 23. Februar 2025 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebOEF)
Die Parkgebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen während des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Parkzeit zulässig sind.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt - Sondernutzungsgebührensatzung -
Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Sondernutzungssatzung)
Diese Satzung regelt die Sondernutzungen auf und an allen Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem auf und an den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Gebühren für die Sondernutzung werden auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt erhoben.