Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Zur Vorbereitung der gleichnamigen Erfurter Ausstellung hat in der Universität der Landeshauptstadt im Frühjahr 2014 eine internationale Tagung stattgefunden, deren Forschungsergebnisse in die inhaltliche Profilierung der Ausstellung und der begleitenden Publikation eingeflossen sind.
Der zweite Erfurter Bildungsbericht fügt sich in das Berichtssystem der Landeshauptstadt ein und gibt einen Überblick über den Stand der Bildung im kommunalstrukturellen Kontext.
Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.
Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Erfurt