Mehr Sicherheit für Sehbehinderte

11.06.2020 14:41

Seit 2014 gibt es in Erfurt eine Verordnung zum Schutz der Blindenleitsysteme. Mehr als 500 Fahrräder mussten seitdem abgeschleppt werden, weil sie zum Hindernis für Sehbehinderte wurden. Die Stadt hat die Verordnung nun angepasst, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Video: Blindenleitsystem – Verordnung wird erweitert © Stadtverwaltung Erfurt

Wenn stark sehbehinderte oder blinde Menschen den Bahnhof verlassen, hilft ihnen ein Blindenleitsystem, sich auch außerhalb des Gebäudes zu orientieren. Ein Indikator im Boden leitet sie sicher in Richtung Innenstadt oder zum Busbahnhof. Der Streifen lässt sich mit dem Blindenlangstock ertasten und hebt sich durch einen Farbkontrast vom restlichen Pflaster ab. Das Problem: Viele Sehende nehmen das Blindenleitsystem gar nicht wahr. So treffen Menschen, die kaum oder nicht sehen können, immer wieder auf Hindernisse.

Stefan Schubert:

Gruppen von Menschen stehen dort, unterhalten sich und merken dann plötzlich, dass ich versuche, mich dort zu orientieren. Das passiert natürlich immer wieder. Leider ist es häufig auch so, dass andere Hindernisse da sind, dass zum Beispiel Fahrräder unachtsam abgestellt werden. Das macht sicherlich niemand absichtlich, aber es stört schon.

2014 hat die Stadt eine Verordnung erlassen, um die Blindenleitsysteme zu schützen. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt:

Unsere bisherigen Regelungen zum Schutz dieses Blindenleitsystems waren am Ende nicht ausreichend, weil zum Beispiel Fahrräder sehr oft in das Blindensystem hineingereicht haben. Wenn wir das festgestellt haben, haben wir zunächst versucht, die Fahrräder zu verrücken. Im Extremfall mussten wir die Fahrräder auch sicherstellen. Jetzt haben wir diesen Schutzbereich für das Blindenleitsystem erweitert und wollen damit sicherstellen, dass Menschen mit Sehbehinderung sich wirklich sicher durch den Verkehrsraum bewegen können.

In der alten Verordnung mussten links und rechts des Leitstreifens 80 Zentimeter freigehalten werden – ausgehend von der Mitte. In der neuen Verordnung sind es nun sind es 80 Zentimeter ausgehend von den Rändern des Streifens.

Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt:

Das ist ausdrücklich keine Maßnahme gegen Fahrradfahrer. Ich bin selbst leidenschaftlicher Fahrradfahrer. Es ist vielmehr ein Appell an die Fahrradfahrer und ich bitte um Verständnis, dieses Blindenleitsystem, das für unsere Mitbürger mit Sehbehinderung gedacht ist, freizuhalten.