Glasfaserausbau – FAQ

Liegt meine Adresse in einem Glasfaser-Ausbaugebiet?
Um das in Erfahrung zu bringen, können Sie den Breitband-Finder auf unserer Website https://www.erfurt.de/ef/de/wirtschaft/foerderung/glasfaser/131609.html nutzen. Dort sind alle Glasfaser-Ausbaugebiete hinterlegt, die der Stadtverwaltung Erfurt bekanntgegeben wurden.
Gibt es Abstimmungen der Telekommunikationsunternehmen untereinander zu den Ausbaugebieten?
Nein, Gebietsaufteilungen unter den Telekommunikationsunternehmen sind kartellrechtlich verboten.
Kann die Stadt Erfurt einen Überbau (Ausbau von Adressen durch mehrere Telekommunikationsunternehmen) verhindern?
Die Stadt Erfurt hat kein rechtliches Mittel einen Überbau zu untersagen. Es handelt sich um einen freien Markt. Eine derartige Regulierung müsste durch ein Bundesgesetz erlassen werden.
Durch die Stadt wurden mit den Telekommunikationsunternehmen Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Diese rein partnerschaftliche Kooperation ist ein entscheidender Baustein zur Stärkung der Ausbaugeschwindigkeit in Erfurt und stellt keine Gebietsaufteilung dar. Die Telekommunikationsunternehmen wählen die Ausbaugebiete nach den Kriterien aus, ob das Gebiet wirtschaftlich erschlossen werden kann. Dabei kommt es zum Wettbewerb und Überschneidungen, da in wirtschaftlich sehr profitablen Gebieten Ausbauabsichten von mehreren Telekommunikationsunternehmen parallel vorliegen. Die Telekommunikationsunternehmen wählen die Ausbaugebiete aus, die wirtschaftlich am vielversprechendsten für sie sind, um die hohen Ausbaukosten zu finanzieren.
Die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt dient dazu, den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur voranzutreiben und die Rahmenbedingungen dafür so günstig wie möglich zu gestalten. Dabei setzt sich die Stadt Erfurt dafür ein, die behördlichen Verfahren bei Genehmigungen zu beschleunigen sowie die Telekommunikationsunternehmen bei der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und anderen Behörden zu unterstützen.
Habe ich freie Anbieterwahl, wenn meine Adresse in einem Ausbaugebiet liegt, welches durch mehr als ein Telekommunikationsunternehmen ausgebaut wird?
Sie haben die freie Wahl, mit welchem Telekommunikationsunternehmen Sie einen Vertrag zum Glasfaserausbau unterzeichnen.
Meine Adresse liegt im geförderten Glasfaser-Ausbaugebiet der Telekom. Wann beginnt der Ausbau meiner Adresse?
Ein konkretes Datum für den Baubeginn ist noch nicht für alle einzelnen Adressen im geförderten Ausbaugebiet bekannt. Es ist jedoch vertraglich vorgesehen, dass der geförderte Glasfaserausbau am 31.12.2026 abgeschlossen ist.
Warum bekomme ich keinen kostenlosen Glasfaseranschluss im Rahmen der Förderung?
Förderfähig sind nur Adressen in Gebieten, in denen im Jahr 2016 weniger als 30 Mbit/s verfügbar waren und kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in den folgenden 3 Jahren beabsichtigt hatte.
Ich habe aktuell eine Versorgungsrate von weniger als 30 Mbit/s, aber meine Adresse liegt nicht im geförderten Ausbaugebiet. Warum werde ich nicht berücksichtigt?
Das kann verschiedene Gründe haben, warum Ihre Adresse nicht zum Fördergebiet gehört, obwohl Sie über weniger als 30 Mbit/s verfügen:
- Bei Ihrem oder einem anderen Telekommunikationsunternehmen sind an Ihrer Adresse bereits 30 Mbit/s oder mehr verfügbar und diese Adresse ist damit nach den einschlägigen Fördervorgaben nicht förderfähig. Auf den Internetseiten der verschiedenen Telekommunikationsunternehmen können Sie jeweils einen Verfügbarkeitscheck für Ihre Anschrift durchführen.
- Im Rahmen des relevanten Markterkundungsverfahrens hat ein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauabsicht mit mehr als 30 Mbit/s für ihre Adresse mitgeteilt.
- Ihre Anschrift gehört zum sogenannten Hauptverteiler-Nahbereich. Dieser umfasst die Kabelverzweiger im Abstand von 550 Meter Kabellänge um den Hauptverteiler beziehungsweise die örtliche Vermittlungsstelle sowie ebenfalls die Adressen und Anschlüsse, die über diese Kabelverzweiger versorgt sind. Anschlüsse im Hauptverteiler-Nahbereich sind grundsätzlich nicht förderfähig und damit von der Projekterschließung ausgenommen.
- Sie sind „homes passed“ (= „nah am Haus vorbei“) an das TV-Kabelnetz eines Kabel-TV-Anbieters angeschlossen. Das bedeutet, dass der Anbieter ihre Adresse bei Bedarf kurzfristig versorgen kann.
- Ihre Adresse existierte zum Zeitpunkt der Analyse der „weißen Flecken“ im Jahr 2016 nicht.
Welcher Telekommunikationsanbieter wird in der Löbervorstadt den Glasfaserausbau durchführen?
Ursprünglich hat das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Giganetz einen Glasfaserausbau in der Löbervorstadt geplant. Die Deutsche Giganetz arbeitet mit einer sogenannten Nachfragebündelung. Das bedeutet, dass 35% der Bürgerinnen und Bürger einen Vorvertrag abschließen müssen, damit es zum Ausbau kommt. Während der Vorvermarktung der Deutschen Giganetz setzte die Deutsche Telekom die Stadt Erfurt über ihre Ausbauabsichten in diesem Gebiet in Kenntnis. Die Stadt Erfurt kann in den Telekommunikationsmarkt und somit in den Wettbewerb nicht eingreifen. Sie agiert zwischen den Telekommunikationsunternehmen koordinierend und beratend. Die Entscheidung über den Ausbau treffen die Telekommunikationsunternehmen. Die Deutsche Giganetz führt zwischenzeitlich keine Vermarktungsaktivitäten in der Löbervorstadt durch. Die Deutsche Telekom hat bereits viele Bestandskunden in dem Viertel und beabsichtigt es, nach eigenen Aussagen, dort auszubauen. Die Deutsche Giganetz wird nach eigenen Aussagen in der Löbervorstadt keine parallele Infrastruktur aufbauen, also keinen Überbau durchführen.
Was passiert mit Vorverträgen zum Glasfaserausbau mit Deutsche Giganetz in der Löbervorstadt?
Der Vertrag mit Deutsche Giganetz ist während der Mindestvertragslaufzeit (24 Monate) außerordentlich kündbar, sobald ein Vertrag mit einem anderen Telekommunikationsunternehmen geschlossen wird. Das Kontaktformular von Deutsche Giganetz ist unter folgendem Link zu finden: https://www.deutsche-giganetz.de/kontakt.
Was passiert mit Vorverträgen zum Glasfaserausbau nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten?
Sollte bei den ersten Vorverträgen die Laufzeit von 24 Monate erreicht werden, können diese monatlich durch die Kundinnen und Kunden gekündigt werden.
Seitens der Telekommunikationsunternehmen laufen die Vorverträge weiter.