Beratung zur Schwangerschaft und Geburt

Foto einer werdenden Mutter
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Allgemeine Informationen

Die Gründung einer eigenen Familie ist eine aufregende Zeit. Die Schwangerschaft und auch die Geburt stellen  Eltern und Familien oft vor große Fragen und Herausforderungen.

In Erfurt finden Sie eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfsangeboten rund um die Themen der Schwangerschaft und Geburt.

 

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten Unterstützung, Hilfe und Beratung während der Schwangerschaft und nach der Geburt bei folgenden Themen:

  • gesetzliche Ansprüchen und Leistungen,
    • Vermittlung von Hilfen – u. a. finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung
  •  allgemeine Lebensfragen,
  • körperliche und seelische Veränderungen,
  • Schwangerschaftskonflikt,
  • Krise in der Paarbeziehung,
  • Möglichkeiten der Beantragung von finanziellen Hilfen,
  • Umgang mit überraschenden medizinischen Befunden sowie
  • Familienplanung und Schwangerschaftsverhütung.

Mütterberatung

Die Mütterberatung des Gesundheitsamtes Erfurt bietet Gesundheitsvorsorge für Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit den folgenden Schwerpunkten an:

  • Vorsorgeuntersuchungen,
  • Impfungen,
  • Ernährung,
  • Pflege,
  • Betreuung,
  • regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Beobachtung der körperlichen und geistigen Entwicklung mit dem Ziel der Früherkennung von Gesundheitsstörungen (z. B. U3 – U7),
  • Durchführung von Rachitisprophylaxe,
  • Besprechung des individuellen Impfplanes und Ausführung der Schutzimpfungen,
  • fürsorgerische Beratung und Betreuung von Familien mit sozialer Bedürftigkeit,
  • Beratung über eine gesunde und altersgerechte Ernährung der Säuglinge und Kleinkinder,
  • Rat und Hilfe in allen Fragen der Säuglings- und Kinderpflege sowie der Gesundheitsförderung
  •  ärztliche Untersuchungen zur Aufnahme in Kindertagesstätten

Entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern

Kleine Kinder – kleine Sorgen? Immer dann, wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, wie zum
Beispiel:

  • Schläft mein Kind genug?
    • Warum schläft es so schlecht ein?
    • Warum schläft es in der Nacht nicht durch?
  • Woran erkenne ich, dass mein Kind genug getrunken oder gegessen hat?
  • Warum matzt es so beim Essen?
  • Warum schreit mein Kind so viel? Wie kann ich es beruhigen?
  • Warum fürchtet sich mein Kind immer so? Spricht mein Kind schon genug?
  • Ab wann soll ein Kind trocken sein?
  • … oder sich Sorgen machen und zum Beispiel so fühlen:
    • Ich habe alle Ratschläge gelesen und ausprobiert …
    • Das macht mir Angst …
    • Mir wird alles zu viel …
    • Alle sagen das und es funktioniert trotzdem nicht …
    • Ich bin total wütend auf mein Kind …
    • Ich habe mir alles ganz anders vorgestellt …
    • Ich habe mal rumgebrüllt …
    • Ich halte das nicht mehr lange aus …

Die Berater nehmen sich gemeinsam mit Ihnen Zeit eine Lösung für Ihre Fragen oder Problemlagen zu finden.

Geburtshaus

Der gemeinnützige Verein „Geburtshaus – Bewusste Geburt und Elternschaft“ e. V. gründete sich auf Initiative von Eltern und Hebammen im Februar 1993 in Erfurt. Er repräsentiert zwei Schwerpunkte – die Kontakt- und Beratungsstelle und den Geburtsbereich. So wurde ein Haus geschaffen, in dem die Bedingungen für ein natürliches Hineinwachsen in ein Leben mit Kindern bestehen.

Frauen und Eltern finden Geborgenheit und Anerkennung. Sie können ihren Wünschen und Bedürfnissen nachspüren, Mut und innere Kraft schöpfen, um selbstbestimmter und mit mehr Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten das Elternwerden und Elternsein zu (er)leben.

Das Geburtshaus will dazu beitragen, dass Frauen selbstbestimmt, den natürlichen Bedürfnissen von Mutter und Kind entsprechend, gebären können. Eine Geburt in Würde und Selbstbestimmung reicht allein nicht aus, um eine freie Entfaltung des Kindes und der Familie zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter wollen daher in der Kontakt- und Beratungsstelle eine

  • partnerschaftliche Mutter- bzw. Eltern-Kind-Beziehung und
  • kindgemäße Familienerziehung unterstützen.

Dafür bietet das Geburtshaus neben Information und Beratung vor allem Raum für Mutter-, Eltern-, Kind- und Elterngruppen, die Kontakte und Austausch von Problemen und Erfahrungen ermöglichen. Auf diesem Wege kann das Geburtshaus dazu beitragen, Frauen und junge Familien vor sozialer Isolation zu bewahren sowie erste soziale Kontakte von Kleinstkindern zu fördern.

Hebammen

Hebammen bieten Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, an. Darüber hinaus gewähren sie Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind nach der Geburt.

Die Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Als werdende Mutter können Sie sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Kinderärzte und Frauenärzte

Über das folgende Suchportal der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen können Sie individuell den gewünschten Facharzt direkt an Ihrem Wohnort suchen. Wählen Sie hierfür bitte links auf der Internetseite die Facharztbezeichnung sowie den Ort aus. Das Ergebnis Ihrer Suche können Sie sich anschließend auch als PDF erstellen lassen.

Schwangerschaftsabbruch

Der Deutsche Bundestag hat am 21.02.2019 das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch beschlossen.

Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die der Bundesärztekammer bislang mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, können Sie über den folgenden Link einsehen. Eine Suche nach Postleitzahlen ist möglich.

Ein umfangreiches Informationsangebot u. a. zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet bereit.

Informationen für minderjährige Schwangere

Bei minderjährigen Eltern gelten Sonderregelungen im Falle des Sorgerechts. Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern minderjährig und nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt nur dann kraft Gesetzes Vormund, wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist. Eine Vormundschaft können zum Beispiel die Großeltern des Kindes übernehmen. Dies kann das Gericht auch nach der Geburt anordnen.

Der Vormund vertritt das Kind in allen rechtlichen Fragen. Neben ihm steht den Eltern die Personensorge zu, das heißt insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Ist der Vater des Kindes volljährig, hat der Vater die Sorge uneingeschränkt, wenn der minderjährigen Mutter die Sorge nicht alleine zustand. Die Mutter hat die alleinige elterliche Sorge, wenn keine gemeinsamen Sorgerechtserklärungen der Eltern vorliegen oder das Familiengericht die elterliche Sorge den Eltern nicht gemeinsam übertragen hat.