Studium: Beamtenlaufbahn im gehobenen nichttechnischen Dienst

Beamtinnen und Beamte nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr und arbeiten bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen beispielsweise der Brandschutz, Erhebung von Steuern, Pass- und Meldewesen oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Im Beamtenrecht gibt es verschiedene Laufbahngruppen, die sich sowohl in den Ausbildungsvoraussetzungen und -inhalten als auch in den späteren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden.

Die Stadtverwaltung Erfurt bildet derzeit Beamte in den Laufbahnen des mittleren und des gehobenen nichttechnischen sowie feuerwehrtechnischen Dienstes aus.

Nachfolgend richten wir unser Augenmerk auf die Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes.

Studienziel

Das Ziel des Vorbereitungsdienstes ist in § 2 der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Fachgebiet staatliche allgemeine Verwaltung und Kommunalverwaltung (ThürAPOgVwD) definiert.

Der Vorbereitungsdienst zielt darauf ab, „[…] wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes […] erforderlich sind.“

Studienvoraussetzungen

  • das Abitur oder die Fachhochschulreife
  • gute Leistungen in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Wirtschaft/Recht und Sozialkunde
  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU

 

Anforderungen

  • sehr guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck,
  • Interesse am Umgang mit Gesetzestexten, am wissenschaftlichen Arbeiten sowie an Datenverarbeitung,
  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, aber auch im Team,
  • Befähigung zu exaktem, analysierendem und am wirtschaftlichen Erfolg, orientierten Denken, Planen und Organisieren,
  • Kommunikations- und Anpassungsfähigkeit,
  • Bereitschaft zur Weiterbildung und 
  • Kenntnisse im Umgang mit dem PC und mit Office-Standardsoftware.

Die Anforderungen im jeweiligen Auswahlverfahren entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung.

Studienbeginn, -dauer und -verlauf

Studienbeginn: zum 1. September eines jeden Ausbildungsjahres    

Studiendauer: 3 Jahre      

Studienverlauf:

  1. Grundstudium einschließlich kurzem Einführungspraktikum und Zwischenprüfung: 8 Monate
  2. Praktikum I: 3,5 Monate
  3. Hauptstudium mit Beginn der Diplomarbeit: 6 Monate
  4. Praktikum II: 3 Monate
  5. Abschlussstudium Teil I: 3 Monate
  6. Praktikum III einschließlich Gastpraktikum: 6 Monate
  7. Abschlussstudium Teil II mit schriftlicher Abschlussprüfung: 4 Monate
  8. Praktikum IV mit mündlicher Abschlussprüfung: 2,5 Monate

Studieninhalte

Die theoretische Ausbildung findet an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha statt und umfasst folgende Studienfächer:

  • Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung einschließlich juristischer Methodenlehre,
  • Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht,
  • Europarecht,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht,
  • Kommunalrecht,
  • Recht des öffentlichen Dienstes,
  • Polizei- und Ordnungsrecht,
  • Baurecht,
  • Umweltrecht,
  • Jugend- und Sozialrecht,
  • Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht
  • Privatrecht,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Öffentliche Finanzen,
  • Verwaltungslehre (einschließlich Verwaltungsorganisation, Verwaltungsmanagement, Verwaltungsstatistik),
  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Politikwissenschaft, Soziologie und
  • Psychologie einschließlich Kommunikations- und Verhaltenstraining.

Die genannten Studienfächer dienen insbesondere der Erlangung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz, welche für eine spätere Einarbeitung auf einen entsprechenden Dienstposten erforderlich sind.

Praxiseinsätze

Die Praxiseinsätze erfolgen in der Stadtverwaltung Erfurt sowie deren nachgeordneten Einrichtungen. Darüber hinaus ist ein Gastpraktikum in einer anderen Behörde auf Landes- oder Bundesebene vorgesehen.

Was erwartet Dich nach dem Studium?

Das Studium schließt mit dem Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“ ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf und es besteht die Möglichkeit zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Probe ernannt zu werden. Nach Ablauf der Probezeit (in der Regel beträgt diese 3 Jahre) und der Bewährung innerhalb der Probezeit kannst Du zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.

Beamtinnen und Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes sind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums dazu befähigt, qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten auszuüben, d. h. sie wenden einschlägige Rechtsvorschriften an, fertigen selbstständig Bescheide an, prüfen und bearbeiten Bürgerbeschwerden sowie Widersprüche.

Zudem erledigen sie Dienstgeschäfte mit hohem Schwierigkeitsgrad selbstständig und eigenverantwortlich. Daher werden sie überwiegend zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Stadtverwaltung Erfurt in Bereichen wie der Bauverwaltung, Sozialverwaltung und in ordnungsrechtlichen Bereichen eingesetzt.

Auch organisatorische Aufgaben können zu dem Arbeitsbereich zählen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Beamtinnen und Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes mit Führungsaufgaben betraut werden, wenn sie ihre persönliche und fachliche Eignung unter Beweis gestellt haben

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