Geprüfte Qualität nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)
Hintergrund
Als Träger der beruflichen Weiterbildung sind wir daran interessiert, im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen des SGB III und AZAV durchzuführen.
Dies wurde möglich, als unsere Bildungseinrichtung und die Bildungsmaßnahme von einer externen und akkreditierten fachkundigen Stelle nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen wurde.
Grundlage ist die Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Mit dem Zertifikat als zugelassener Bildungsträger wird uns bestätigt, dass unser System den Vorgaben zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach SGB III und AZAV entspricht. Mit diesem Qualitätszertifikat sind wir als Volkshochschule Erfurt mit starker Kompetenz auf dem Markt vertreten. Durch die Anwendung eines konsequenten Qualitätsmanagements sind wir in der Lage, selbstständig und stärker als bisher auf qualitativ hochwertige Weiterbildung hinzuwirken. Damit schufen wir die Voraussetzungen, Teilnehmer/-innen mit Bildungsgutscheinen aus- und weiterzubilden.