Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt als Kompetenzzentrum für Migration, Integration und Asyl nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen. Weiterhin gehört zu den Schwerpunkten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland zu fördern und zu koordinieren.

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Informationen

Außerdem hilft das Bundesamt als zentrale Steuerungsstelle in Zuwanderungs- und Migrationsfragen bei der Verteilung jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und vermittelt Ausländern, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung.

Es widmet sich auch der verstärkten Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern auf den Gebieten Asyl und Migration. In diesem Rahmen wird ein Personalaustausch zwischen dem Bundesamt und den Partnerbehörden innerhalb der EU gepflegt (Liaisonpersonal). Zudem dient das Bundesamt als Kontaktstelle für zeitlich begrenzten Schutz bei einem Massenzustrom von Vertriebenen.

Über Asylanträge entscheiden nach persönlicher Anhörung des Bewerbers und gewissenhafter Prüfung der vorgetragenen Asylgründe Mitarbeiter des Bundesamtes. Sie stellen fest, ob ein Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz besteht, ob der Antragsteller Schutz als Flüchtling nach der Genfer Konvention genießt oder ob zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegen.

Mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat das Amt weitere Aufgaben erhalten. Hierzu gehören die Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen (Sprach- und Orientierungskurse) für Zuwanderer, die Neuausrichtung der Migrationserstberatung und die Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der in Deutschland dauerhaft lebenden Aussiedler und Ausländer. Zugleich entwickelt das BAMF ein bundesweites Integrationsprogramm und arbeitet der Bundesregierung auf dem Gebiet der Integrationsförderung fachlich zu.

Auch die umfassende Information und das Erstellen fachbezogener Informationsmaterialien sowohl für Zuwanderer als auch für Ausländerbehörden, Integrationskursträger und weitere an der Integration beteiligte Stellen gehören zu den Aktivitäten des Amtes. Zusätzlich führt das Bundesamt das Ausländerzentralregister und betreibt wissenschaftliche Forschung zu Migrationsfragen, um analytische Aussagen zur Steuerung der Zuwanderung zu gewinnen.