Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Seit Mai 2015 wird das Amt als Beauftragte des Freistaates Thüringen für Integration, Migration und Flüchtlinge von Frau Mirjam Kruppa im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ausgefüllt. In dieser besonderen Funktion setzt sie sich für die Interessen der Migrantinnen und Migranten im Freistaat Thüringen ein. Zentrales Anliegen der Beauftragten des Freistaates ist die Umsetzung einer humanen Flüchtlings- und Migrationspolitik in Thüringen. Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge ist im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) angesiedelt.

Kontakt

Frau Mirjam Kruppa
Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge
workTel. +49 361 57351-1700+49 361 57351-1700 faxFax +49 361 57351-1699
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Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Allgemeine Informationen

Die Achtung der Grund- und Menschenrechte jedes und jeder Einzelnen ist die Grundlage der Thüringer Flüchtlingspolitik. Allen, egal ob sie als Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge oder aus anderen Gründen nach Thüringen kamen, soll mit Würde und Respekt begegnet werden. Dieser politischen Vorgabe hat sich Frau Kruppa verpflichtet, die Lebensbedingungen der Migrantinnen und Migranten  in allen Lebensbereichen zu verbessern und eine humane Flüchtlings- und Migrationspolitik in Thüringen umzusetzen.

Migranten, die sich in Thüringen aufhalten, sowie Deutsche, die von Migrationsangelegenheiten betroffen sind, können sich schriftlich an die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge wenden. Zugewanderte, die Rat und Unterstützung bei der Klärung von Lebenssituationen suchen, die mit ihrem Migrantenstatus zusammenhängen, können auch ein persönliches Gespräch vereinbaren. Weil das Büro der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge keine festen Sprechzeiten hat, können Beratungstermine telefonisch vereinbart werden.

Förderung

Im Rahmen des Fördermittelhaushaltes des Landes Thüringens kann eine Projektförderung / Zuwendung für zweckgetragene Integrationsprojekte und Maßnahmen erteilt werden.

Zuwendungen aus dem Fördermittelhaushalt der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge werden nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO gewährt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Sie bezieht sich auf Vorhaben und Projekte außerhalb staatlicher Pflichtaufgaben und erfolgt in der Regel als Fehlbedarfs- und Anteilfinanzierung von Einzelprojekten.

Die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge fördert:

  • Projekte, die der politischen und sozialen Integration derjenigen ausländischen Migranten dienen, die über ein verfestigtes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland verfügen,
  • kulturelle Veranstaltungen und sonstige Kulturprojekte, die zum friedlichen und verständnisvollen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten in Thüringen beitragen,
  • Veranstaltungen, die der Begegnung und der Kommunikation zwischen Einheimischen und Zugewanderten, einschließlich der Flüchtlinge, und der Verbesserung der Akzeptanz ethnischer Minderheiten dienen,
  • Veranstaltungen von in Thüringen lebenden ethnischen Minderheiten, die die Pflege ihrer kulturellen Identität zum Ziele haben,
  • Projekte ausländischer Selbsthilfegruppen,
  • Veranstaltungen und Projekte deutsch-ausländischer Freundschaftsgesellschaften, die ihre Aktivitäten in Thüringen entfalten,
  • die politische Bildungsarbeit für ausländische Migranten, die ihren ständigen Wohnsitz in Thüringen haben, und für die an Migrations-, Integrations- und sonstige Ausländerfragen interessierte deutsche Bevölkerung,
  • Projekte, die der Orientierungshilfe von Flüchtlingen und der Förderung der Schulbildung von Flüchtlingskindern dienen;
  • innovative Projekte, welche aktuelle migrations- und integrationspolitische Themen in Thüringen verarbeiten sowie inhaltlichen und regionalen Kriterien entsprechen.