Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Gesetz besteht aus 15 Artikeln. Die einzelnen Artikel enthalten zum Teil neue Gesetze, zum Teil ändern sie schon bestehende Gesetze. Bedeutsam ist vor allem Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes, das Aufenthaltsgesetz.

Das Aufenthaltsgesetz löst das Ausländergesetz ab und regelt viele Fragen, die den Aufenthalt und die Rechte von Ausländern in Deutschland betreffen. Weitere wichtige Regelungen finden sich in Artikel 2, der das neue Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz EU) enthält. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Aufenthaltsgesetz/EWG. Artikel 3 regelt Änderungen des Asylverfahrensrechts.