Lärmaktionsplan – Stufe 4 (2024)

Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 für die Hauptverkehrsstraßen Erfurts ist am 24.07.2024 in Kraft getreten. Dieser gibt die Ziele und Strategien zur Lärmminderung sowie zum Schutz der ruhigen bzw. relativ ruhigen Gebiete für die nächsten 5 Jahre vor. Auf dessen Grundlage sollen die 21 ausgearbeiteten Lärmminderungsmaßnahmen (siehe Maßnahmenkatalog) umgesetzt werden, um den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Erfurter Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Die Verwirklichung der Maßnahmen muss planerisch untersetzt und finanziell abgesichert werden, wodurch sich haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben. Aufgrund dessen musste der Lärmaktionsplanentwurf im Stadtrat gebilligt werden, was am 15.05.2024 geschah.
Vorkehrungen wie die Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h können nur mit Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes realisiert werden.
Nachfolgend kann im Downloadbereich der aktuelle Lärmaktionsplan eingesehen werden.
Download
- Entwurf Lärmaktionsplan
- Anhang 1 Übersicht Hauptverkehrsstraßen
- Anhang 2.1 Ergebnisse Lärmkartierung LDEN
- Anhang 2.2 Ergebnisse Lärmkartierung LNIGHT
- Anhang 3 Dokumentation der untersuchten Straßen
- Anhang 4 untersuchte Lärmminderungsmaßnahmen
- Anhang 5.1 Maßnahmenübersicht geplant & umgesetzt
- Anhang 5.2 Maßnahmenübersicht geplante Maßnahmen
- Anhang 6 Suchräume ruhige Gebiete
- Anhang 7 Dokumentation ruhige Gebiete
- Anhang 8 Suchräume relativ ruhige Gebiete
- Anhang 9 Dokumentation relativ ruhige Gebiete
Gemäß Umgebungslärmrichtlinie ist bei der Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes die Öffentlichkeit zu beteiligen und ihr die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben. Dies erfolgte bereits zur Lärmkartierung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe. Vom 01.03.2023 bis zum 28.04.2023 konnten alle Bürgerinnen und Bürger Erfurts Hinweise und Einwände zu den untersuchten Straßen und der Lärmkartierung einbringen. Die Hinweise und Maßnahmenvorschläge wurden im Lärmaktionsplanentwurf berücksichtigt.
Daraufhin fand eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, diesmal zum Entwurf des Lärmaktionsplanes, im Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 28.06.2024 statt. Die Erfurterinnen und Erfurter konnten auch hier Einwände zum Entwurf einbringen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes konnte auf der Erfurter-Website und während des Auslegungszeitraums innerhalb der Sprechzeiten im Umwelt- und Naturschutzamt sowie im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt eingesehen werden. Nach Abschluss dieses Beteiligungszeitraumes ergaben sich hieraus keine Änderung am Entwurf.
Rang-folge | Nr. | Straße | Abschnitt | Maßnahme | Kosten in Euro |
---|---|---|---|---|---|
1 | 42a | Schillerstraße | Steigerstraße - Arnstädter Straße | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 2.250 |
2 | 50 | Thälmannstraße | Güterbahnhof - Leipziger Platz | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 2.000 |
3a | 4a | Arnstädter Straße | Schillerstraße - Friedrich-List-Straße | Austausch Pflaster gegen lärmoptimierten Asphalt | 157.000 |
3b | 25 | Heinrichstraße | Gothaer Straße - Binderslebener Landstraße | lärmoptimierter Asphalt | 299.250 |
4 | 50 | Thälmannstraße | Güterbahnhof - Leipziger Platz | lärmoptimierter Asphalt | 168.000 |
5 | 34b | Leipziger Straße | Altonaer Straße - Bremer Straße | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 960 |
6a | 12b | Clara-Zetkin-Straße | Holbeinstraße - Häßlerstraße | Reduzierung auf 2 Fahrstreifen inklusive Deckenerneuerung | 11,4 Mio. |
6b | 34a | Leipziger Straße | Liebknechtstraße - Altonaer Straße | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 12.400 |
7a | 12a | Clara-Zetkin-Straße | Weimarische Straße - Holbeinstraße | Reduzierung auf 2 Fahrstreifen inklusive Deckenerneuerung | 7,6 Mio. |
7b | 16a | Erfurter Landstraße | Sportplatz - Mittelhäuser Chaussee | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 1.250 |
8a | 3 | Am Schwemmbach | Häßlerstraße - Käthe-Kollwitz-Straße | Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h stadteinwärts | 501.250 |
8b | 16b | Erfurter Landstraße | Mittelhäuser Chaussee - Karlsplatz | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 2.250 |
8c | 34d | Leipziger Straße | Greifswalder Straße - Am Alten Nordhäuser Bahnhof | Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h nachts | 4.800 |
9a | 3 | Am Schwemmbach | Häßlerstraße - Käthe-Kollwitz-Straße | Geschwindigkeitsreduzierung von 60 km/h auf 50 km/h stadteinwärts nachts | 501.250 |
9b | 32b | Kranichfelder Straße | Blücherstraße - Am Wiesenhügel | Austausch Betonplatten gegen lärmoptimierten Asphalt | 588.000 |
10a | 16a | Erfurter Landstraße | Sportplatz - Mittelhäuser Chaussee | lärmoptimierter Asphalt | 131.250 |
10b | 27 | Ilversgehofener Platz | Magdeburger Allee - Mittelhäuser Straße |
Austausch Pflaster gegen lärmoptimierten Asphalt |
47.250 |
11 | 16b | Erfurter Landstraße | Mittelhäuser Chaussee - Karlsplatz | lärmoptimierter Asphalt | 118.125 |
12 | 31 | Kersplebener Chaussee | Gartenstraße - Zum Kornfeld | lärmoptimierter Asphalt | 86.625 |
13 | 23 | Hannoversche Straße | Anschlussstelle Erfurt - Demminer Straße | Lärmschutzwand Ostseite | 210.000 |
14 | 38 | Martin-Andersen-Nexö-Straße | Arnstädter Straße - Arndtstraße | komplexer Straßenumbau | 6,5 Mio. |
Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”, kurz Umgebungslärmrichtlinie, hat zum Ziel die schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu mindern. Hiermit wurde der erste Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005, BGB1.I S. 1794, wurde die Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht eingeführt und ist somit in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.
Zuständigkeiten
In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für die Berechnung der Verkehrsdaten auf Grundlage der von der Stadtverwaltung Erfurt übermittelten Verkehrszählung zuständig.
Die Stadtverwaltung Erfurt übernimmt die Erstellung der Lärmkarten und die Lärmaktionsplanung.
Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
Lärmwerte in den Lärmkarten:
LDEN – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 24 Stunden)
LNight – Nacht-Lärmindex (Zeitbereich: 8 Stunden, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
Allgemeine Informationen
Die Daten für die Erstellung der Lärmkarten für alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet und am 01.12.2022 an die Stadt Erfurt übermittelt.
In den Lärmkarten ist der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (LDEN), der über 24 Stunden gemittelt wird sowie der Nacht-Lärmindex (LNight), welcher für den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr berechnet wird, dargestellt. Die Pegel sind Jahresmittelwerte und wurden mit einer europaweit harmonisierten Berechnungsmethode ermittelt.
Die Pegel sind in 5 dB(A)-Schritte eingeteilt und auf den Karten gemäß DIN 45682 „Akustik - Thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes“ farbig dargestellt.
Ergänzend zu den Lärmkarten sind die 65 untersuchten Straßen bzw. 185 Straßenabschnitte – samt der ermittelten Werte der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und der prozentualen Lkw-Anteile – veröffentlicht.
Zur Information sind 17 weitere gezählte Straßen bzw. 21 Straßenabschnitte einsehbar, welche sich allerdings unterhalb der 8.000 Kfz/Tag befinden und somit nicht Teil des Lärmaktionsplanes sein werden.
Abschließend sind die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übermittelte Lärmstatistik für Erfurt sowie die bereits umgesetzten Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe einsehbar.
Lärmstatistik der Landeshauptstadt Erfurt im Rahmen der Lärmkartierung
Pegelbereich in dB(A) | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
55 < LDEN <= 60 | 15.691 |
60 < LDEN <= 65 | 10.833 |
65 < LDEN <= 70 | 12.156 |
70 < LDEN <= 75 | 4.781 |
LDEN > 75 | 34 |
Tabelle 1: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)
Pegelbereich in dB(A) | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
50 < LNight <= 55 | 12.135 |
55 < LNight <= 60 | 11.588 |
60 < LNight <= 65 | 4.384 |
65 < LNight <= 70 | 36 |
LNight > 70 | 0 |
Tabelle 2: Anzahl der von Umgebungslärm (Straßenverkehrslärm) in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB)
Auslösewerte
LDEN = 65 dB(A)
LNight = 55 dB(A)
Die Auslösewerte dienen als Schwellenwert im Zusammenhang mit der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung. Für Gebäude, an denen mindestens einer der Auslösewerte überschritten wird, sind Lärmminderungsmaßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplanes zu untersuchen.
Auslösewert | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
LDEN = 65 dB(A) | 16.971 |
Auslösewert | Belastete Einwohnerinnen und Einwohner |
---|---|
LNight = 55 dB(A) | 16.008 |
LDEN in dB(A) | Wohnungen | LDEN in dB(A) | Schulen |
Krankenhäuser |
55-59 | 8.258 | > 55 | 19 | 2 |
60-64 | 5.702 | |||
65-69 | 6.398 | > 65 | 3 | 1 |
70-74 | 2.516 | |||
> 75 | 18 | > 75 | - | - |
Tabelle 3: Lärmbelastete Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser im Zeitraum LDEN
LNight in dB(A) | Wohnungen | Schulen1 |
Krankenhäuser |
50-54 | 6.387 | - | 1 |
55-59 | 6.099 | - | - |
60-64 | 2.307 | - | - |
> 65 | 19 | - | - |
1 Zeitbereich wegen fehlender Nachtnutzung nicht relevant
Tabelle 4: Lärmbelastete Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser im Zeitraum LNight
Starker Belästigung | Starker Schlafstörung | Ischämischer Herzkrankheiten |
---|---|---|
8.225 | 1.873 | 17 |
Tabelle 5: geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung, starker Schlafstörungen sowie ischämischer Herzkrankheiten
Lärmkennziffern
Eine zweckmäßige Kenngröße zur Bewertung der Lärmsituation und Betroffenheit sind die Lärmkennziffer (LKZ), die Lärmbelastungen (Mittelungspegel) und betroffene Einwohnerinnen und Einwohner in einer Zahl zusammenführt. Da die Lärmwerte und die Einwohnerzahlen von Haus zu Haus differieren, werden die Lärmkennziffern für jedes Haus separat ermittelt.
Eine Lärmkennziffer berechnet sich aus der Höhe der Überschreitung des Auslösewertes multipliziert mit der gemeldeten Einwohneranzahl.
Lärmkennziffer (für jedes Haus) = (Pegel – Auslösewert) * Einwohner
Bei den Lärmkennziffern für die einzelnen Straßenzüge handelt es sich um die Summen aller hausbezogenen Lärmkennziffern des jeweiligen Straßenabschnittes.
Lärmkennziffer (Straße) = Σ Lärmkennziffern (Häuser)
Je höher die Lärmkennziffern sind, desto höher die Lärmbelastungen und/oder Betroffenheiten. Hohe Lärmkennziffern treten dort auf, wo hohe Einwohnerdichten und hohe Lärmpegel zusammentreffen. Bei Pegeln unterhalb der Auslösewerte beträgt die Lärmkennziffer Null. Aufgrund der unterschiedlichen Auslösewerte für den 24 h-Zeitbereich (LDEN) und die Nacht (LNight) werden die Lärmkennziffern getrennt für die Zeitbereiche ermittelt.
Für die Einschätzung des Umfanges der Lärmbelastungen/Betroffenheiten im gesamten Stadtgebiet wird die Summe der Lärmkennziffern aller Straßenabschnitte gebildet.
Eine Auflistung jeder Lärmkennziffer der jeweiligen untersuchten Straße ist im Textteil des Lärmaktionsplanentwurfes in Tabelle 9 zu finden.