Hitze am Arbeitsplatz

Berufstätige sollten Belastungen durch Hitze vorbeugen – trotz fester Arbeitszeiten und Bekleidungsstandards.

Männer mit Sicherheitsgurten beim Ersteigen eines Mastes
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Arbeitsplatz im Freien

Ein Bauzaun, dahinter ein großes Rohr und Baufahrzeuge
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Arbeit im Freien ist während starker Hitze anstrengender als unter normalen Bedingungen. Die Leistung und die Konzentration sind herabgesetzt, das Herz-Kreislauf-System ist belastet und das Unfallrisiko steigt.

Trinken Sie unbedingt mehr als an normalen Sommertagen und essen leicht Verdauliches. Verschieben Sie schwere Arbeit auf den Morgen und leichtere auf den Nachmittag. Machen Sie Ihre Pausen im Schatten.

Der Einwirkung starker Sonneneinstrahlung ist durch Bekleidung und Sonnencreme vorzubeugen. Beachten Sie dabei Ihren Hauttyp.

Tragen Sie leichte, luftige Kleidung, die möglichst den ganzen Körper bedeckt. Für den Sonnenschutz ist die Webdichte der Textilien entscheidend. Je lichtundurchlässiger, desto weniger UV-Strahlung dringt hindurch. Nutzen Sie eine leichte, rutschfeste Kopfbedeckung.

Informieren Sie Kollegen oder Mitarbeiter über die Wetterlage und achten auf Warnzeichen für eine Hitzebelastung.

Arbeiten im Büro

Ein mittdreißiger Mitarbeiter zeigt seiner gleichaltrigen Kollegin an einem Computerbildschirm Sachen auf. Ein Ordner mit Unterlagen liegt vor ihnen.
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Der Grenzwert für eine übermäßige Erwärmung sind 26 °C Raumtemperatur (nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5). Bei Überschreitung sind zuerst Maßnahmen zum Sonnenschutz zu treffen (z. B. Jalousien, Markise, Schutzverglasung).

Sind 30 °C Raumtemperatur überschritten, müssen Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (z. B. geplantes Lüften, Arbeitszeitverlagerung, Lockerung der Bekleidungsregeln, Bereitstellung von Trinkwasser oder Getränken).

Bei mehr als 35 °C Raumtemperatur ist der Raum nicht als Arbeitsstätte geeignet.

Der Arbeitgeber muss die Anforderungen der Verordnung erfüllen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten.