Beräumung und Revitalisierung an Standorten im Siedlungszusammenhang | EFRE-Maßnahmen

Ziel ist die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Aufwertung von Altstandorten und die Vorbereitung privater sowie öffentlicher Investitionen.

Gefördert werden können beispielsweise:

  • Aufwendungen für den Abriss brachgefallener Gebäude und Anlagen sowie für die Beräumung und Entsorgung dabei anfallender Abrissmaterialien
  • Aufwendungen für Neu- und Ausbau, Wiederherstellung und Gestaltung von Freiflächen und Wegesystemen für Folgenutzungen
  • Neu- und Ausbau von Freizeit- und Erholungsanlagen in Ortslagen

Diese Maßnahmen wirken sich nachhaltig auf die städtische Entwicklung aus, weil durch die Beseitigung zumeist unattraktive Brachflächen die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Bewohner, das Wohnumfeld sowie die Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen entscheidend verbessert werden.

Darüber hinaus kann zusätzlichem Flächenverbrauch an nicht integrierten Standorten entgegengewirkt und damit ein Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressource "Boden" geleistet werden.

Anträge sind in Vorbereitung.

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