Forum: Verkehrsberuhigung Wenigemarkt
Das Forum war vom 01.10.2021 bis zum 31.10.2021 geöffnet.
Mit den folgenden Informationen wurde ein Meinungsaustausch für eine weitere Verkehrsberuhigung am Wenigemarkt angestoßen. Da bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und etabliert waren, stellte die Verwaltung im Oktober 2021 den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden drei Varianten für eine intensivere Verkehrsberuhigung als Diskussionsgrundlage vor.
Es ist beabsichtigt, den Wenigemarkt einschließlich Futterstraße bis 2030 zu sanieren, so dass im Vorfeld eine Pollersperre als Versuch eingeordnet werden könnte. Die gewonnenen Erfahrungen werden berücksichtigt und fließen bei der Neuplanung des Platzes ein.
Für ein breites Meinungsspektrum und eine ausgewogene Beurteilung bat die Verwaltung darum sich zahlreich zu beteiligen – im dafür geschalteten Forum, per Brief oder E-Mail. Natürlich bestand auch die Möglichkeit am Status Quo festzuhalten bzw. neue Ideen einzubringen.
Die Erfurter Innenstadt ist in Verkehrszellen aufgeteilt. Dies bedeutet, dass der Kfz-Verkehr jeweils nur vom Stadtring aus in die Verkehrszelle ein- und ausfahren kann. Natürlich sind die Verkehrszellen miteinander verbunden. Zufußgehende und Radfahrende können diese Verbindungswege sehr gut nutzen. Notwendige Lieferverkehre wurden berücksichtigt. Für den Kfz-Verkehr sind diese Verbindungen jedoch in der Regel durch Poller gesperrt. So konnte die Erfurter Innenstadt das ruhige und angenehme Flair entwickeln, wofür sie weit über die Stadtgrenzen bekannt ist.
Die Verkehrszelle Wenigemarkt wird von der Johannesstraße aus über die Futterstraße erschlossen. Die Ausfahrt erfolgt über die Meienbergstraße.
Bis zum Kaisersaal ergänzt die Futterstraße die Tempo-30-Zone der Johannesstraße. Ab dem Kaisersaal ist die gesamte Verkehrszelle einschließlich der Rathausbrücken, Junkersand und Pilse ein verkehrsberuhigter Bereich. Lediglich in der Meienbergstraße und der Kaufmännerstraße ist eine Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Die Platzfläche des Wenigemarkts sowie die Krämerbrücke bilden eine Fußgängerzone, welche für den Radverkehr nicht freigegeben ist.
Einzelne Pkw-Stellplätze befinden sich in der Futterstraße, Meienbergstraße, Kaufmännerstraße, Pilse und am Junkersand. Der Großteil der Stellplätze wird auf dem Rathausparkplatz angeboten. Da sich die Verkehrszelle Wenigemarkt innerhalb der Begegnungszone befindet, sind diese Stellplätze den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Das Rathaus sowie der Rathausparkplatz wurden aus der Zielwegweisung entfernt. Besucher des Rathauses werden auf die umliegenden Parkhäuser verwiesen.
In der Futterstraße wird darauf hingewiesen, dass eine Befahrung mit Sattelfahrzeugen oder ‑zügen sowie Bussen nicht gestattet ist.
Aus fachlicher Sicht muss festgestellt werden, dass die Verkehrszelle weitestgehend verkehrsberuhigt ist. Unnötiger Verkehr findet vor allem durch Insider statt, welche weiterhin als Nichtbewohner einen Stellplatz auf dem Rathausparkplatz suchen, am Junkersand kurz halten, um einen "schnellen Weg" zu erledigen oder auf der Rathausbrücke widerrechtlich halten, um ein Eis zu essen. Außerdem stören die Spazierfahrer, welche ohne ein tatsächliches Ziel durch das Gebiet fahren. Die Verkehrsbelegungen liegen in den Zufahrts- und Abfahrtsstraßen unter 2.500 Kfz/d und sind fachlich als gering einzuschätzen. Bisher ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass Liefer- und Bewohnerverkehr jederzeit möglich sein muss. Das subjektive Empfinden wird durch den starken Unterschied zwischen sitzenden Personen und fahrendem Verkehr sowie dem unnötigem Verkehr ("Posern") beeinflusst.
In der Futterstraße und der Meienbergstraße verdeutlichen die Eingangstore der Begegnungszone die Regeln für ein gemeinsames Miteinander zusätzlich.
Das Ziel ist eine weitere Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrsberuhigung. Insbesondere der unnötige Verkehr soll verringert werden. Durch die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich und die Parkbeschränkung auf Bewohnerinnen und Bewohner (Halten und Liefern ist für alle möglich) wurde die Verkehrsmenge in der Vergangenheit bereits gemindert, so dass die Möglichkeiten von Beschilderungen erschöpft sind und weitere Verbesserungen nur noch durch bauliche Sperren unterstützt werden können.
Dazu wurden drei Varianten als Diskussionsgrundlage vorbereitet.
Alle drei Varianten gehen von folgenden Grundprinzipien aus:
Die Lieferzeitbeschränkung in den vorhandenen Fußgängerzonen gilt von 6 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr. Da aus Sicht der Verwaltung zwischen 18 und 20 Uhr die Konflikte zwischen Außengastronomie, Aufenthalt und Lieferverkehr deutlich größer sind, als in den Vormittagsstunden, sollte soweit möglich auf die abendliche Lieferzeit verzichtet werden.
Ursprünglich war die Verwaltung davon ausgegangen, dass mit einer Durchfahrtsperre eine Teilentwidmung und damit die Ausschilderung als Fußgängerzone notwendig sind. Dies hätte zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner neben einem Bewohnerparkausweis zusätzlich eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Fußgängerzone benötigen würden. Das Gleiche würde für den Lieferverkehr gelten. Günstiger erscheint jedoch analog zur Sperrung Michaelisstraße – Benediktsplatz ein Durchfahrtsverbot mit "Rad frei" und "Lieferverkehr frei (werktags 6-11 Uhr)" anzuordnen. Zwischen 6 Uhr und 11 Uhr wären die Durchfahrtsperren abgesenkt und ein uneingeschränkter Lieferverkehr möglich. Außerhalb der Zeit könnten die Poller technisch so ausgestattet werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner und ev. auch Gewerbetreibende diese jederzeit bedienen und absenken könnten. Der Lieferverkehr müsste jedoch zwischen 11 Uhr und 6 Uhr außerhalb des Bereichs eine Ladezone erhalten und von dort aus die Geschäfte / Bewohnerinnen und Bewohner beliefern.
Um für den gesamten Wenigemarkt eine deutliche Verkehrsberuhigung zu erreichen, wird in Variante 1 die Sperrung in der Futterstraße vorgeschlagen. Die Sperre sollte nach der Einfahrt zum Hotel am Kaisersaal erfolgen.
Außerhalb der Lieferzeit, also von 11 Uhr bis 6 Uhr, können nur Personen in das Gebiet fahren, welche eine Zufahrtsberechtigung (Bsp. Bewohnerinnen und Bewohner) besitzen. Alle anderen Fahrzeuge, welche in die Futterstraße einfahren, müssten über die Schottenstraße ausfahren. Daher ist eine Tonnagebegrenzung auf 3,5 t zwingend notwendig, denn die Schottenstraße erlaubt aufgrund ihrer geringen Breite keine größeren Fahrzeuge und ein Wenden großer Fahrzeuge ist in der Futterstraße unmöglich. Fahrzeuge, welche sich nach der Lieferzeit noch in dem Gebiet befinden, können jederzeit über die Meienbergstraße ausfahren.
Neben einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität im gesamten Bereich sind positive Effekte für die Betriebsbedingungen der Außengastronomie zu erwarten. Dies betrifft insbesondere den Bereich am südlichen Wenigemarkt. Auch das Zufußgehen auf den Rathausbrücken und am Junkersand sollte deutlich attraktiver werden.
Einschränkungen sind dagegen für den Lieferverkehr sowie die Kurier-, Express- und Paketdienste zu erwarten. Da dies von ständig wechselnden Dienstleistern übernommen wird, wäre eine Zufahrtsberechtigung an diese Dienstleister nicht steuerbar.
Mit der Variante 2 würde eine Sperre am südlichen Wenigemarkt eingeordnet. Diese sollte nach der Ausfahrt der Pilse erfolgen, vor allem weil in diesem Bereich die Möglichkeit besteht Ladezonen einzurichten. Mit dieser Variante wäre außerhalb der Lieferzeit eine ungehinderte Zu- und Abfahrt der Futterstraße, des Wenigemarkts, der Meienbergstraße und der Kaufmännerstraße gegeben. Die östliche Seite des Wenigemarkts würde weiterhin durchgängig von Fahrzeugen befahren werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Menge reduziert, da zahlreiche Ziele nicht mehr direkt anfahrbar wären. Das Ausfahren aus dem Bereich wäre über eine im Boden verbaute Schleife jederzeit möglich.
Die Tonnage der Fahrzeuge muss nicht auf 3,5 t begrenzt werden, da die Kurvenradien deutlich günstiger sind, würde eine Begrenzung auf 7,5 t ausreichen.
Insgesamt werden für den Bereich Rathausbrücke-Benediktsplatz und Kürschnergasse-Junkersand aber auch für den südlichen Wenigemarkt eine deutliche Verkehrsberuhigung und damit eine höhere Aufenthaltsqualität spürbar sein.
Einschränkungen für die Liefer- sowie Kurier-Express-Paket-Dienste sind auch bei dieser Variante gegeben.
In Variante 3 würde die Durchfahrtsperre am Beginn der Rathausbrücke installiert. Damit ist der eigentliche Verkehrsablauf am Wenigemarkt am geringsten beeinflusst. Lieferverkehre sind vor allem für den Bereich Benediktsplatz und Krämerbrücke eingeschränkt. Auch der Rathausparkplatz wäre nur eingeschränkt zwischen 6Uhr und 11Uhr bzw. für Bewohnerinnen und Bewohner anfahrbar. Alle Bereiche östlich der Durchfahrtsperre, wie Wenigemarkt, Junkersand und Pilse wären uneingeschränkt erreichbar.
Auch mit dieser Variante würden positive Effekte insbesondere für die Rathausbrücke und den Benediktsplatz erzielt werden. So ist kein Parksuchverkehr zum Rathausparkplatz mehr möglich und das illegale Parken auf den Rathausbrücken würde wirkungsvoll unterbunden. Da weniger Ziele (insbesondere der Rathausparkplatz) erreichbar wären, würde auch für den Wenigemarkt eine weitere Verkehrsberuhigung erfolgen.
Aufgrund der notwendigen Kurvenradien zur und von der Kürschnergasse kann die notwendige Ladezone nicht im direkten Umfeld der Pollersperre eingerichtet werden. Diese müsste wie in Variante 2 im Bereich der Pilse liegen.
Auch bei dieser Variante sind einige Bereiche außerhalb der Lieferzeit nicht direkt für Lieferfahrzeuge oder Kurier-Express-Paket-Dienste erreichbar.
In dem von 01.10.2021 bis 31.10.2021 geschalteten Forum "Verkehrsberuhigung Wenigemarkt" konnten sich alle Interessierten zu den drei Varianten äußern und in einer offenen Rubrik weitere Vorschläge unterbreiten. Auch per E-Mail oder per Post konnten Meinungen eingereicht werden.
Wir bedanken uns bei allen, die sich zu den Varianten geäußert und neue Ideen eingebracht haben. Im Forum.Erfurt herrschte eine angenehme und höfliche Diskussion. Wir bedanken uns auch dafür, dass unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren wurden.
Im ersten Quartal 2022 wurden die Beiträge ausgewertet. Aufgrund der offenen Fragestellung mussten zahlreiche unterschiedliche Themen bewertet und möglichst sinnvoll zusammengefasst werden. Die Ergebnisse wurden zuerst im April 2022 verwaltungsintern diskutiert und die Variante 2 "Sperrung am Wenigemarkt" eine Vorzugsvariante herausgearbeitet.
Die Ergebnisse sowie die Vorzugsvariante wurden anschließend zum Beispiel in der AG Mobilität Innenstadt sowie mit einzelnen Händlern diskutiert. Die Citymanagerin lud alle Gewerbetreibenden zu einer Informations- und Diskussionsrunde am 28.06.2022 ins Rathaus ein. In diesem Kreis wurden ausführlich die Belange der Gewerbetreibenden aber auch des Carolinenstifts besprochen. Die Konflikte wurden sehr deutlich in der Drucksache dargestellt, welche in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr am 22.11.2022 vorgestellt und am 10.01.2023 bestätigt wurde. Am 25.01.2023 wurden im Stadtrat die Meinungen ausgetauscht und mehrheitlich für die Vorlage der Verwaltung gestimmt.
Im Bereich Wenigemarkt sollte eine Attraktivitätssteigerung geprüft und mit den Betroffenen diskutiert werden. Ziel der Maßnahmen war sowohl die Anzahl als auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge des motorisierten Verkehrs deutlich zu senken und damit die Sicherheit und Aufenthaltsqualität spürbar anzuheben.
Vom 01. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021 nutzten die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende das Angebot, unter Forum.Erfurt.de die drei Varianten sowie weitere Maßnahmen zu diskutieren. Aufgrund der offenen Fragestellung reichten die Beteiligten entsprechend vielfältige Meinungsäußerungen ein.
Es ist festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine weitere Verkehrsberuhigung befürwortet, während eine größere Anzahl der Gewerbetreibenden weitere Einschränkungen ablehnen bzw. kritisch bewerten. Die Verwaltung hatte eine Vielzahl teilweise sehr unterschiedlicher Interessenlagen zu werten und im Sinne eines weitgehenden Interessenausgleichs eine Vorzugsvariante zu erarbeiten. Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses wird die Variante 2 – Sperrung am Wenigemarkt zur probeweisen Umsetzung vorgeschlagen. Diese Variante vermeidet unakzeptable Einschränkungen in der Johannesstraße und nicht vertretbare Belastungen der Schottengasse. Dennoch wird ein spürbarer Entlastungseffekt prognostiziert, da ein Großteil der Ziele außerhalb der Lieferzeit nicht mehr erreichbar ist und damit auch kein Kfz-Verkehr erzeugt werden kann.
In Gesprächen mit den Gewerbetreibenden wurde deutlich, dass sich die entstehenden Einschränkungen auch bei der Vorzugsvariante mit den derzeitigen Konzepten der Händler und Einrichtungen nur schwer vereinbaren lassen und nur teilweise über die entsprechenden Zeitfenster umsetzbar sind. Problematisch erweist sich die Abwicklung des regulären Betriebs im Alterspflegezentrum Carolinenstift in der Pilse. Es wird nicht möglich sein alle notwendigen Pflegedienste und Leistungen von Hausmeistern, Handwerkern und Versorgern zwischen 6 Uhr und 11 Uhr abzuwickeln. Dessen ist sich die Verwaltung und auch die Politik bewusst. Trotz der dargestellten möglichen negativen Auswirkungen einer aktiven Verkehrsbeschränkung, schätzt die Verwaltung die Einführung neuer Regelungen für ein höheres Maß an Verkehrsberuhigung und somit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich des Wenigemarkts als erforderlich ein. In der Abwägung der geprüften Möglichkeiten wird bei Variante 2 (Sperrung Wenigemarkt im Bereich Pilse) das beste Verhältnis zwischen notwendigem Umsetzungsaufwand und tatsächlich erreichbarer Verkehrsberuhigung identifiziert. Zumal durch die hervorragende Erschließung der Altstadt mit dem ÖPNV ein enormes Verlagerungspotential gegeben ist.
Ein wichtiges Thema in der Bürgerbeteiligung waren Fragen zu Zugangsbedingungen außerhalb der Lieferzeit. Während zwischen 6 Uhr und 11 Uhr die elektrischen Poller abgesenkt sind und eine Einfahrt in das Gebiet unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Regelungen möglich ist, fordern nahezu alle Nutzerinnen und Nutzer dieses Recht auch außerhalb der Lieferzeit für sich ein. Dies lässt sich nicht vereinbaren. Das Verwaltungshandeln muss verlässlich, nachvollziehbar und rechtlich eindeutig sein sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Das Handeln der Verwaltung muss letztlich das Ziel verfolgen, die Anzahl der potenziell Zufahrtsberechtigten auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Nach Auffassung der Verwaltung können ausschließlich nachfolgende Nutzerinnen und Nutzer auf Antrag eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten:
Für die alle anderen Gruppen besteht damit keine Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und somit auch keine Öffnungsoption für die elektrische Polleranlage außerhalb der definierten Lieferzeiten. Die Zufahrt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie die Abfallentsorgung und Straßenreinigung wird durch eine Öffnungsmöglichkeit analog der im Stadtgebiet bereits bestehenden elektrischen Polleranlagen realisiert.
Im Maßnahmenkonzept sind die Wünsche, die in der Bürgerbeteiligung geäußert wurden, dargestellt. Neben allgemeinen Maßnahmen handelt es sich vor allem um verkehrsorganisatorische Veränderungen, die teilweise erst im Ergebnis einer Neugestaltung der jeweiligen Straßenräume realisierbar sind. Aber auch ohne weitergehende Sperrungen für den Kfz- Verkehr sind diese Maßnahmen umsetzbar und können zur Verbesserungen der Qualität für die Nutzer im Umfeld des Wenigemarkts beitragen.
Verkehrsorganisatorische Maßnahmen:
Da nicht alle Folgen der Maßnahmen derzeit vollumfänglich abgeschätzt und dargestellt werden können, wird die Verwaltung zunächst die Variante 2 – Sperrung Wenigemarkt im Rahmen eines Versuchs für ein Jahr testen.
Mit dem Versuch müssen Verkehrsdaten erfasst, Verkehrsbeobachtungen durchgeführt und das Meinungsbild der Nutzerinnen und Nutzer erneut abgefragt werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden den verantwortlichen politischen Gremien vorgestellt und bilden die Grundlage bzw. den Input für die abschließende Entscheidung zur Verkehrsberuhigung bzw. die spätere Umgestaltung des Wenigemarktes.
Die Stadtverwaltung wird eine Aufgabenstellung für die Planungsleistungen formulieren und ein Planungsbüro beauftragen.
Aufgrund der bereits absehbaren Bautätigkeiten im Bereich Pilse/Kürschnergasse und Wenigemarkt wird voraussichtlich erst 2024 mit der Installation der Poller zu rechnen sein.