Anzeigenaufnahme auf der Grundlage der Stadtordnung beim Verstoß gegen Leinenpflicht, Hundekotbeseitigung etc.

Information zu der Leistung

Entgegennahme von Anzeigen auf der Grundlage der Stadtordnung bei störendem Verhalten, Verstößen gegen die Leinenpflicht, Hundekotbeseitigung sowie Verunreinigung verschiedener Art

Benötigte Unterlagen

  • Anzeige (schriftlich, telefonisch)
  • konkrete Angaben zum Halter, Führer, d. h. ggf. Foto, Zeugen

 

Ansprechpartner

Schichtleitung Allgemeiner Stadtordnungsdienst
workTel. +49 361 655-7875+49 361 655-7875faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle