Hunde

Information zu der Leistung

Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

Benötigte Unterlagen

  • Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis;  Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
  • Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

Kosten

  • Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
  • Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
  • Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten

Ansprechpartner

Frau Germer
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7832+49 361 655-7832faxFax +49 361 655-7777
Frau Thelaner
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7823+49 361 655-7823faxFax +49 361 655-7777
Frau Wiesner
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7836+49 361 655-7836faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle