Leistung
Vorschläge für die Benennung von Jugendschöffen können
- der Jugendhilfeausschuss
- Fraktionen/Parteien
- Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u.ä.)
einreichen.
Personen können sich auch selbst bewerben. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses ist der Hauptwohnsitz in Erfurt.
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte die Bereitschaftserklärung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Jugendschöffe.