Leistung

Information zu der Leistung

Wer in Deutschland ein in der Ukraine zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland zulassen. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.

Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die zur Weiternutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Jahresfrist, spätestens jedoch bis zum 31.03.2024 berechtigt.

Die Ausnahmegenehmigung ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen.

Bitte verwenden Sie den Antrag und weitere Informationen über den Link: https://landesverwaltungsamt.thueringen/verkehr/strassenverkehr/ausnahmegenehmigungen

Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Jahresfrist oder ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (also nach spätestens einem Jahr), begeht man eine Ordnungswidrigkeit und erhält ein Bußgeld.

Weitere Informationen einschließlich der Merkblätter A und B finden Sie hier:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung
  • Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
  • Nachweis über Flüchtlingsstatus
  • Nachweis einer Grenzversicherung
  • Nachweis einer Verkehrssicherheitsuntersuchung einer zur Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO berechtigten Stelle

Möchten Sie Ihr Fahrzeug ab dem 01.04.2024 weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland nutzen, wird die Zulassung Ihres Fahrzeugs notwendig. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Fahrzeug bereits jetzt schon zulassen. Für die Zulassung in der Zulassungsbehörde Erfurt werden folgende Dokumente benötigt:

  • ukrainische Zulassungsbescheinigung
  • ukrainische Kennzeichen
  • Fahrzeug zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung
  • bei Wechsel des Fahrzeughalters: Kaufvertrag
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Personaldokument
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – COC) oder Datenblatt und Hauptuntersuchung oder Vollgutachten (und ggf. Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO vom Thüringer Landesverwaltungsamt)

Kosten

Gebühren für die Ausnahmegenehmigung legt das Thüringer Landesverwaltungsamt fest.

Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

  • mindestens 44,60 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Erfolgt die Zulassung auf § 21 StVZO (Vollgutachten)

  • mindestens 84,40 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.