Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf"
Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.