Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung in Erfurt (EH 011)
Die Satzung erläutert die Geltungsbereiche, Gründe und Genehmigungstatbestände, Zuständigkeit, Verfahren und Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten sowie das Inkrafttreten der Erhaltung baulicher Anlagen für die Gagfah-Reihenhaussiedlung. Diese wird durch die Straßenzüge zwischen der Martin-Andersen-Nexö-Straße, Rankestraße, Grimmstraße und Heinrich-Heine-Straße räumlich begrenzt.