Abschnittsbildung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Schillerstraße
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt i. d. F. der Neubekanntmachung vom 16.07.1999 wird für die Baumaßnahme Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung Schillerstraße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet (siehe beiliegenden Lageplan):