Satzung über die Erhebung von Gebühren der Tierkörperbeseitigung in der Landeshauptstadt Erfurt - TKBGebSErf -
Die Landeshauptstadt Erfurt erfüllt die Pflicht des Beseitigens aller im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt anfallenden Tierkörper.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Landeshauptstadt Erfurt erfüllt die Pflicht des Beseitigens aller im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt anfallenden Tierkörper.